Dürfen die das?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit einem vollstreckbaren Titel, kann ein Gerichtsvollzieher selbstverständlich auch in privaten Räumlichkeiten nach pfändbaren gegenständen suchen und diese dann ggf. pfänden. Um derart Pfändung (innerhalb der privaten Räumlichkeiten/Wohnung u.s.w.) ist der Gerichtsvollzieher allerdings gehalten einen Termin vorher schriftlich mitzuteilen um dem Schuldner die Möglichkeit einzuräumen freiwillig den Zugang zur Wohnung dem GV zu ermöglichen, sodaß kein kostenpflichtiger Schlüsseldienst der die Tür aufbricht von Nöten ist. Da diese Kosten auch zu Lasten des Schuldners gehen würden. Rat: Ruft bei diesem GV an und fragt diesen, wann er kommen will um sich in der Wohnung nach pfändbaren Sachen umzusehen zu können, macht also einen Termin mit diesem aus und vorallem seid dann auch zu diesem Termin zu Hause wenn der Knilch angetanzt kommt, ansonsten kann er dannn nämlich schon in eure Wohnung nach seinen zeitlichen Möglichkeiten.

Ja, dürfen "die". Steht ja drin: "mit richterlichem Durchsuchungsbeschluß".

Dein Freund sollte das dringend klären. Wenn in Eurer Abwesenheit gepfändet wird, dann kann der Vollzugsbeamte auch Deine Sachen pfänden, da es nicht zu seinen Aufgaben gehört, die Eigentumsverhältnisse der vorgefundenen (Wert)Gegenstände zu ermitteln.

Du kannst Dich aber hinterher gegen die Pfändung wehren.

Er wird sicher schon eine Weile die Rechnung nicht bezahlt habe, plötzlich kam das bestimmt nicht.

Ist ein Standart Schreiben ! Ruf an ! So schnell wird nichts aufgebrochen.

Um was für eine Art Forderungen geht es ? Dein Freund soll demnächst mit Konto sowie Gehalts Pfändungsversuchen rechnen. Freibetrag liegt bei Schuldnern ohne Unterhaltsverpflichtung bei ca 1300 €

Gibt's noch mehr Schulden ? Evtl lohnt sich Vergleiche oder PI ? Besteht p Konto ?

Deine Sachen sind sicher sofern Du nachweisen kannst das Du Der Eigentümer bist. Die Goldne Rolex nicht unbedingt in Sichtweite des GV platzieren ;)

Vollstreckungsbeamte haben grundsätzlich das Recht, auf der Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses die Räumlichkeiten des Schuldners auf dessen Kosten zwangsöffnen zu lassen, allerdings muß dem ein mehrmaliger Vollstreckungsversuch vorangehen. Dies kann, statt persönlich beim Schuldner vorstellig zu werden ( = Termin), auch durch mehrmalige schriftliche Zahlungsaufforderungen erfolgen. Im Schreiben gibt der Vollstreckungsbeamte an, wiederholt "Zahlungsaufforderungen" veranlaßt zu haben, welche jedoch fruchtlos geblieben sind. Damit hat er die Voraussetzung zur Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses und dessen Umsetzung geschaffen. Diese wird er auch umsetzen. Dabei ist zu beachten, daß ein Vollstreckungsbeamter in der Mobiliarpfändung alle Sachen pfänden darf, welche sich im Gewahrsam des Schuldners befinden. Auf eine vorsorgliche Eigentumsprüfung durch den Beamten kommt es dabei nicht an. Bist Du während der Pfändung vor Ort, hast Du die Möglichkeit, dem Vollstreckungsbeamten Deine Eigentümerschaft in geeigneter Art und Weise nachzuweisen (z.B. durch Kaufrechnungen). Ferner wird er nichts pfänden, was ganz offensichtlich nicht im Eigentum Deines Freundes steht bzw. zu den nicht pfändbaren Sachen gehört.

Mein Rat: sucht den Kontakt zum Gläubiger und strebt eine gütliche Einigung an, falls Ihr die berechtigte Forderung nicht komplett auf einmal begleichen könnt. Hierunter fällt z.B. eine Ratenzahlung.

Schnarchnix  16.01.2021, 21:29
 Ferner wird er nichts pfänden, was ganz offensichtlich nicht im Eigentum Deines Freundes steht bzw. zu den nicht pfändbaren Sachen gehört.

An anderer Stelle hattest du noch geschrieben, der Gerichtsvollzieher würde alles mitnehmen, was er in der Wohnung des Schuldners findet. Gut, dass du dich nun insofern korrigierst :-)

PS: Der Fragesteller muss keine Angst um seine Sachen haben. Die Pfändung ist das Problem des Freundes.