Dürfen bei erloschenem Wohnrech durch Tod,die Erben das Schloss der Wohnung austauschen?

7 Antworten

Sobald die Wohnung geräumt ist, darfst du sie auch betreten. Ich vermute, dass deine Mutter in Ausübung ihres Wohnrechtes auch mit den Schönheitsreparaturen beauflagt war.

Daher sind die Erben auch verpflichtet, nach Räumung die Schönheitsreparaturen auszuführen.

Setze verpflichtende Termine zur mängelfreien Übergabe der Wohnung. Die Erbengemeinschaft möge einen Bevollmächtigten benennen, der mit dir das procedere regelt.

Der Schlosstausch ist rechtens bis zur Herausgabe der Wohnung, dann muss das Originalschloss wieder eingebaut sein.

Langsam.

Es ist DEINE Wohnung. Die verstorbene Mutter hatte Wohnrecht. Das ist mit dem Tod erloschen.

Anders als beim Mietrecht geht es NICHT auf die Erben über. Diese haben also kein Recht, das Schloss auszutauschen. Dazu nur die Anmerkung, dass du als leibliches Kind ebenfalls Erbe bist.

Andererseits darfst DU nicht alleinig über das in der Wohnung verbliebene Hab und Gut der Verstorbenen verfügen.

Ihr solltet euch als Erbengemeinschaft zusammen tun und die Hinterlassenschaften der Mutter durchsehen und sich einigen, wer was bekommt.

Hilfreich ist es, erst mal "nur" eine Liste zu machen. Dabei die Sachen genau benennen, also "TV Marke XY Modell YZ".

DANN wird eine Wunschliste gemacht, wer gerne was von den Sachen hätte. Und dann müsst ihr euch einigen.

Bestimmt einen unter euch, der alles Finanzielle regelt. Dazu gehört: Sämtliche Behördengänge, alle (!) Verträge auflösen wehen Tod der Vertragsinhaberin, und dann eben eine sorgfältige Abrechnung!

Achtung, die Rentenversicherer zahlen die Rente bis zu 3 Monate weiter und fordern diese später dann zurück! Also das Bankkonto SCHNELLSTMÖGLICH auflösen, dann schickt die Bank die überwiesene Rente an die RV zurück und ihr erspart euch die hohen Rückforderungen!

Aus eigener Erfahrung heraus: ALLES an Geld auf ein Extrakonto zahlen. Und erst nach etwa 1 Jahr die Endabrechnung machen.

Immerhin müsst ihr davon auch die Bestattung finanzieren. Alle notwendigen urkunden inclusive ggf Testamentseröffnung und/oder Erbschein.... ich habe +über 100 € dafür hinlegen "dürfen" an Gebühren!

Und die VBL hat JETZT erst die überzahlte Pension zurück gefordert, meine Mutter ist Anfang Januar verstorben.

Fazit:

  • Schlosstausch NEIN
  • Einigt euch, was mit den Sachend er Mutter (Mobiliar, Kleidung etc) geschieht. Wer bekommt was...und einigt euch ohne Streit. Es ist es nicht wert, den Familienfrieden zu opfern, weil die ungeliebte blöde Schwester unbedingt meint, das Schloss tauschen zu müssen...wozu sie kein Recht hat.
  • Schnellstmöglich einigen, wie ihr den finanziellen Nachlass (also auch die Schulden!) und alles rund um die Nachlassverwaltung regeln wollt. Dazu erst mal ALLE Verbindlichkeiten regeln... und da kommt mehr auf euch zu als ihr glaubt!
  • ERST DANACH kann finanziell ein möglicher Rest als Erbe verteilt werden.
  • Wenn unter den Erben keine Einigung zu erzielen ist, dann beim Nachlassgericht um einen Nachlassverwalter bitten. Der kümmert sich dann...und schert sich dabei einen Dreck um persönliche Befindlichkeiten! Und kosten tut der auch!

Habe das Haus bekommen und auf jegliches Erbe verzichtet.Da ist nicht viel zu holen.Will einfach nur mein Recht.

@Orgie443

DEINE Wohnung. Schlosstausch ist nicht, weil das Wohnrecht mit dem Tod erloschen ist und die Erben keine rechtliche Verfügungsgewalt über die Wohnung mehr haben.

Natürlich musst du Zutritt gewähren, damit die Wohnung geräumt werden kann.

Bitte um Mitteilung eines Termins, an dem die Wohnung komplett leergeräumt wird von den anderen. Und sei dann auch da.

Dass du die Wohnung nicht betrittst und dir vorab etwas aneignest sollte selbstverständlich sein.

Was ist denn das für eine Konstellation?

Du bist Eigentümer eines Hauses/ Wohnung, deine Mutter hatte Wohnrecht ( oder Nießbrauchrecht )? Du bist kein Erbe von der Mutter.

Innerhalb deines Eigentums machen die Erben überhaupt nichts, du musst ihnen den Zugang zum Nachlass gewähren. Sie können gerne einen Termin mit dir vereinbaren.

Wohnrecht ist notariell vereinbart.Auf Erbe hab ich verzichtet

Die Erben deiner Mutter? Wieso bist du nicht Erbe? Wenn du Eigentümer bist und das Wohnungsrecht erloschen, dann können natürlich Dritte nicht die Schlösser deiner Wohnung austauschen.

Wem gehört die Wohnung denn nun? Wer sind "die Erben"? Was haben die geerbt, was hier relevant wäre?

Wohnung gehört uns.

Die Wohnung soll nur jetzt geräumt werden.Ich habe aber keine Ansprüche.Schlieslich ist es aber immer noch mein Haus.

@Orgie443

Wer ist denn nun “uns“ schon wieder? Und wieso hast du keine Ansprüche, wenn es dein Haus ist? Dann hast du doch Anspruch auf die Wohnung. Red mit einem Anwalt, nimm alle wichtigen Dokumente mit und lass den arbeiten.