Doppelbestrafung bei Verkehrsverstößen zulässig?

2 Antworten

Die Bußgeldstellen/Verfolgungsbehörden sind berechtigt, jede Ordnungswidrigkeit nach deren Ermessen zu ahnden und auch zu vollstrecken. Ich denke du wirst für beide Verstöße zur Rechenschaft gezogen, wie es sich auch gehört. Das ist dann die höhere Gerechtigkeit, für beispielsweise solche Personen wie mich, die sich immer korrekt an die StVO (Straßenverkehrsordnung) hält.