Dienstanweisung für den dienstlichen Gebrauch von Facebook

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du versucht etwas zu schreiben, dann bezeichne es bitte aber nicht als Dienstanweisung. Diese gelten nun einmal nur für den Dienst z.B. niemand darf unter Alkoholeinfluss an einer dienstlichen Veranstaltung teilnehmen. Einem aktiven freiwilligen FM(SB) wirst du damit also nicht vorschreiben können, dass er in seiner Freizeit nicht auf „Gefällt mir“ klicken darf – höchstens nicht während eines Dienstes….

Und jemanden generell vorschreiben was er in seiner Freizeit zu tun und zu lassen hat, wird bestimmt nicht von allen gut aufgenommen. Somit wird wohl einer Art „Verhaltensempfehlung“ (wie von sportskanone8 bereits verlinkt) die beste Lösung darstellen.

LordDeath 
Fragesteller
 25.03.2013, 10:52

Mist ich hab mich mit der hilfsreichsten Antwort verklickt D:...

Haben bei uns auch überlegt, wurde letztlich auf Wehrführerausschuss-Ebene abgelehnt. War ein Befürworter der Sache, aber naja.. egal.

Was wir auf jeden Fall gemacht hätten:

Dienstanweisung

Bei Einsatzberichten klickt kein Aktiver auf "Gefällt mir"

Kommunikation mit "Fans" nur über zentrale Stelle (das können 2-3 "Facebook-Beauftragte", also Admins sein)

Keine privaten Bilder von Einsätzen posten! Wenn das jemand macht, dann die Admins, in Absprache mit der Pressestelle.

Generell sollen/dürfen die Feuerwehrmitglieder keine eigenen Berichte und /oder Fotos zu Einsätzen auf facebook posten.

Generell gilt: Facebook ist wie ein Messer, man kann es zum Brot schneiden verwenden – genauso gut kann man damit sich damit aber auch verletzen.

Auch ganz interessant, auch wenn es an der Frage vorbei geht; Der Bauplan für den perfekten Facebook-Post:

http://www.futurebiz.de/artikel/perfekter-facebook-post/der-perfekte-facebook-post/

Wünsche viel Erfolg mit der Seite.

sportskanone8  21.02.2013, 13:31

Auch dies sei dir ans Herz gelegt:

http://www.kfv-dadi.de/page/docs/downloadDoc.php?file=/srv/www/vhosts/feuerwehr-darmstadt-dieburg.de/httpdocs/docus/allgemeines/VerhaltensempfehlungengefilmteFeuerwehreinsatze.pdf

Eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit privaten Bildern/Videos von Einsätzen, nicht nur für Facebook, sondern generell für Veröffentlichungen.

LordDeath 
Fragesteller
 25.03.2013, 10:52

Mist ich hab mich mit der hilfsreichsten Antwort verklickt D:...

Was heisst dienstanweisung. Niemand kann gezwungen werden dort als admin zu agieren. Du kannst aber gern eine fanpage erstellen und selbst administrieren.

LordDeath 
Fragesteller
 21.02.2013, 13:24

Du hast die Frage anscheinend net verstanden -.-

Für was zum Teufel braucht ihr eine Dienstanweisung dafür?

Es wird irgendwer zum Admin ernannt und dieser erstellt die Facebookseite. Da die Stadt die Finger drauf hat, muss der Admin Anweisungen vom Rathaus ausführen.

Ich versteh nicht wofür da eine Dienstanweisung benötigt wird...

LordDeath 
Fragesteller
 22.02.2013, 08:27

Erstens war das total an meiner Frage vorbei...

Zweitens hast du keine Ahnung, und deswegen schreibst du so einen Mist...

Wenn man ne Facebook Seite für die Feuerwehr macht, muss man Regeln, das zum Beispiel Kameraden keine Bilder von Einsätzen Posten... Dazu kommen noch viele andere Regelungen...

Hinzu kommt das in dem Falle Facebook allgemein von unserem EDV Frotzen freigeschaltete werden muss....

UND WIE FAST MAN DAS ALLES ZUSAMMEN??? IN EINER VERDAMMTEN DIENSTANWEISUNG...

Und hört auf immer mit so einem Schwachsinn zu antworten!!!!

Meandor  23.02.2013, 09:27
@LordDeath

Weißt Du was toll ist? Meine Feuerwehr hat eine Homepage, eine Facebook Seite und eine interne Facebook Gruppe und die Sache geht ganz ohne Dienstanweisung. In unserer Feuerwehr gibt es genau genommen gar keine Dienstanweisungen, es gibt lediglich einen Ausschussbeschluss.

Das keine Einsatzbilder gepostet werden dürfen, sollte eigentlich jedem Feuerwehrmann klar sein, der in der Grundausbildung in Rechtskunde aufgepasst hat, denn das postet von Bildern von fremden Personen verstößt gegen deren Persönlichkeitsrechte und kann sowohl Schadenersatzforderungen als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

LordDeath 
Fragesteller
 25.03.2013, 10:50
@Meandor

Ich sag doch...keine Ahnung...

und wenn deine Feuerwehr 4 Homepages hat.... Im öffentlichen Dienst brauchst du dafür ne Dienstanweisung... Is so und basta.. hör auf da rumzudiskutieren wenn du keine halbwegs anständige Antwort parat hast...

Meandor  26.03.2013, 10:25
@LordDeath

Was willst Du mir eigentlich über den öffentlichen Dienst erzählen?

Ich bin Beamter und das schon seit einigen Jahren. Man braucht keine Dienstanweisung.

LordDeath 
Fragesteller
 29.03.2013, 11:00
@Meandor

Dann weiß ich nicht auf was für nem Amt du arbeitest.... Dann muss dein Dienstherr ja ziemlich viel falsches Vertrauen in die gesamte Belegschaft haben...