Frage zur Rechtslage für einen Personenschützer/Bodyguard?

3 Antworten

Hm, die Polizisten dürfen die Dame mitnehmen, nur dürfen die Bodyguards natürlich hinterher. Wahrscheinlich ist der Anwalt der Dame auch sofort auf dem Sprung und kommt recht zügig. 

Also ja, die Kontrolle findet irgendwie noch statt, nur hat die Polizei dabei nix zu lachen.

WolliP  01.04.2017, 02:09

Mitnehmen dürfen sie sie nur,wenn sie sich weiterhin der Ausweiskontrolle verweigert.Weist sie sich aus können sie gar nichts.Die Personenschützer könnten zwar eingreifen,würden dieses aber bitter bereuen.Tätlicher Angriff,Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte etc.Die wären dann mehr als nur arbeitslos.

Ranzino  01.04.2017, 02:11
@WolliP

Ich rede nicht von Eingreifen, nur marschiert der Personenschutz der Dame hübsch hinterher. Es ist der Job, sie dann hinterher wieder in Empfang zu nehmen und das eben ab Treppenkante Polizeiwache.

Blacklight030  01.04.2017, 02:11

Die Polizei hat warum nichts zu lachen? Alles im Rahmen des Gesetzes möglich und ohne dienstliche Folgen für die Polizei. Das mit dem hinterher könnte durch einen Platzverweis geregelt werden und würde ohnehin vor dem Revier, oder mit Glück im Warteraum enden. Kein PS würde es so weit kommen lassen...Personenschützer sind nicht uneingeschränkt weisungsgebunden, sie folgen ihrem Auftrag, dieser schließt so etwas aus. SP sind oft nicht mit Umsetzungen der PS einverstanden, aber müssen folgen. Das ist vertraglich geregelt im Dienst und Schutzvertrag, oder den Geschäftsbedingungen

Ranzino  01.04.2017, 02:19
@Blacklight030

Platzverweis ist nicht, die Personenschützer folgen natürlich ihrem Schützling bis zur Wache.  

Polizei hat Hoheitsrechte

Wenn die Security die Polizei hindert eine Person zu kontrollieren, wird die Polizei diese Security entfernen und über die Rechtslage aufklären, Stichwort widerstand gegen Polizeibeamte, evtl Körperverletzung etc

Die verlieren schneller ihre Lizenz als die 'piep' sagen können!

Vor der Polizei muss nicht geschützt werden! 

Blacklight030  01.04.2017, 02:15

Was Deinen letzten Satz angeht sollte es so wenigstens sein, dennoch alles so weit richtig..auch wenn vorhergehend erst die Aufforderung zur Entfernung (Wegweisung) kommt, dann der Platzverweis gänzlich wegen Störung einer Polizeilichen Maßnahme, später die vorübergehende Festnahme wegen Störung, bzw. Gefahrenabwehr...alles im Rahmen der Möglichkeiten, ohne Aussicht für einen Anwalt, den die Dame ja nicht braucht, denn spätestens der würde ja ihre Personalien angeben.

Vampire321  01.04.2017, 02:16
@Blacklight030

Du hast es im korrekten fachterminus formuliert - Danke ;)

Bist du bei dem Verein?

Ranzino  01.04.2017, 02:18
@Blacklight030

Polizisten gefällt es gewöhnlich nicht, sich auch noch einen Anwalt  anzuhören, warum sie denn auf die dämliche überflüssige Idee kommen, die gute Frau zu kontrollieren.  

Vampire321  01.04.2017, 02:19
@Ranzino

Das 'warum' spielt hier doch keine Rolle

Wenn die das für nötig erachten dürfen die das jederzeit tun 

Und eigentlich reicht die Vorstellung der fährt zur Wache und fort das warten auf den Anwalt wenn ein Griff in die Handtasche ausreicht um den Ausweis/pass zu zücken

Oft ist es im Personenschutz nicht ganz einfach das Richtige zu tun, man hat die Schutzperson jedoch vor Schaden zu bewahren. Wenn die SP sich nicht ausweisen will, darf sie zu Feststellung der Personalien mitgenommen werden, wobei die PS von der SP getrennt worden wären. Auch Personenschützer innerhalb der BRD handeln als Person mit Garantenstellung, aber Handlungsmöglichkeiten im Rahmen des Jedermannsrechtes, in Notwehr und Nothilfe. Die PS haben ihre SP darauf hinzuweisen, dass diese den Aufforderungen der Beamten nachkommen sollte und würden dadurch nichts verlieren und die SP im Sinne der Aufgabe vor Schaden bewart. Dies gilt natürlich nur für seriöse PS...Ausnahmen sind bei PS von Polizei und Bundeswehr möglich, aber hier nicht gefragt