Diebstahl zum zweiten Mal, habe einen Brief zu Stellungnahme bekommen. Was erwartet mich ?
Hallo gutefrage User, Ich habe vor 1 1/2 Jahren mit 18 bereits einmal einen Diebstahl bei H&M begangen und wurde erwischt. Daraufhin habe Ich 12 Sozialstudien bekommen, die ich aber nicht machen konnte und dann 350€ zahlen musste. Vor 2 Monaten habe ich dann beim Kaufland die selbe Tat begangen (wert 20-25€). Da war ich noch 19, mittlerweile bin ich 20. Ich werde so etwas nie wieder machen. Ich hatte einfach eine sehr schlimme Zeit und keinen gesunden Menschenverstand mehr. Ich habe mein Leben in den Griff bekommen und konzentriere mich nun voll und ganz auf meine Schule und alles schlechte habe ich aus meinem Leben gestrichen. Sogar das Rauchen habe ich gelassen. Bis zum kleinsten negativen Detail habe ich verändert an mir, bzw. bin ich gerade dabei. Nun nach zwei Monaten kam ein Brief von der Polizei nach Hause wo sie mir ermöglichen Stellung zu nehmen (Brief lade ich ebenfalls hoch) aber auf dem Brief sind nur Lücken zum Ausfüllen zu meiner Person. Ich dachte mir vielleicht wäre es doch gut einen persönlichen Brief zu schreiben in der Ich mein Bereuen äußer. Was meint ihr ? Könnte ich vielleicht "nur" zu Sozialstunden beurteilt werden? Oder was denkt ihr was mich erwartet? Wird das im Führungszeugnis drin stehen? Ich bin übrigens Schülerin, 20 und habe einen Minijob 150€ im Monat.
2 Antworten
Wie du dich zur Sache äußerst bleibt dir überlassen. Den Fragebogen würde ich keinesfalls komplett ausfüllen. Dein Einkommen z.B. brauchst du nicht nennen. Allerdings sollte man ein geringes Einkommen mitteilen, denn davon hängt die Tagessatzhöhe ab.
Fülle die Personaldaten aus. Wenn du meinst, dann kannst du dich auf gesondertem Ball äußern und dein Bedauern über die Tat ausdrücken. Nichtäußern zur Sache darf dir zwar keine rechtlichen Nachteile bringen, bringt dir aber auch keine Vorteile. Wenn der StA merkt, dass du an dir arbeitest und die Tat bereust, ist er eher geneigt einzustellen als bei einer Nichtaussage.
Wenn es nach 1 1/2 Jahren erneut passiert ist, wird es wohl nicht bei den Sozialstunden bleiben. Da Du volljährig bist, kommt die Strafe dann auch in Dein Führungszeugnis.
Ein Tagessatz beträgt ungefähr 1/30 des monatlichen Nettoeinkommen. 90 Tagessätze sind also 90 mal 1/30 des monatlichen Nettoeinkommen. Diese Summe muss bezahlt werden (wenn das Urteil 90 Tagessätze lautet). Ein Urteil kann aber auch 20 oder 25 oder 40 ... Tagessätze lauten.
In ein Führungszeugnis werden also nur Strafen ab 90 Tagessätze eingetragen, sowie Haftstrafen auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Ein kleiner Hinweis zu deinem geplanten Brief, den du schreiben möchtest. Lasse das besser sein. Du solltest dich nur in der persönlichen Anhörung äussern. Alles andere wäre "übertrieben und kindlich".
Woher nimmst Du die Zuversicht, daß Du eine Geldstrafe erhältst, es kann doch auch eine Bewährungsstrafe herauskommen.
Ich habe gerade gelesen, dass es erst ab 90 Tagessätzen ins Führungszeugnis kommt. Was genau sind denn Tagessätze und wie ist das bei mir ? Kann ich über die 90 kommen?