Diebstahl zum zweiten Mal, habe einen Brief zu Stellungnahme bekommen. Was erwartet mich ?

Brief - (Strafe, Diebstahl) Brief Rückseite - (Strafe, Diebstahl)

2 Antworten

Wie du dich zur Sache äußerst bleibt dir überlassen. Den Fragebogen würde ich keinesfalls komplett ausfüllen. Dein Einkommen z.B. brauchst du nicht nennen. Allerdings sollte man ein geringes Einkommen mitteilen, denn davon hängt die Tagessatzhöhe ab. 

Fülle die Personaldaten aus. Wenn du meinst, dann kannst du dich auf gesondertem Ball äußern und dein Bedauern über die Tat ausdrücken. Nichtäußern zur Sache darf dir zwar keine rechtlichen Nachteile bringen, bringt dir aber auch keine Vorteile. Wenn der StA merkt, dass du an dir arbeitest und die Tat bereust, ist er eher geneigt einzustellen als bei einer Nichtaussage. 


Wenn es nach 1 1/2 Jahren erneut passiert ist, wird es wohl nicht bei den Sozialstunden bleiben. Da Du volljährig bist, kommt die Strafe dann auch in Dein Führungszeugnis.

sitothevas 
Fragesteller
 17.02.2016, 17:31

Ich habe gerade gelesen, dass es erst ab 90 Tagessätzen ins Führungszeugnis kommt. Was genau sind denn Tagessätze und wie ist das bei mir ? Kann ich über die 90 kommen?

Lavendelelf  17.02.2016, 18:14
@sitothevas

Ein Tagessatz beträgt ungefähr 1/30 des monatlichen Nettoeinkommen. 90 Tagessätze sind also 90 mal 1/30 des monatlichen Nettoeinkommen. Diese Summe muss bezahlt werden (wenn das Urteil 90 Tagessätze lautet). Ein Urteil kann aber auch 20 oder 25 oder 40 ... Tagessätze lauten.

In ein Führungszeugnis werden also nur Strafen ab 90 Tagessätze eingetragen, sowie Haftstrafen auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Ein kleiner Hinweis zu deinem geplanten Brief, den du schreiben möchtest. Lasse das besser sein. Du solltest dich nur in der persönlichen Anhörung äussern. Alles andere wäre "übertrieben und kindlich".

Liesche  19.02.2016, 17:28
@sitothevas

Woher nimmst Du die Zuversicht, daß Du eine Geldstrafe erhältst, es kann doch auch eine Bewährungsstrafe herauskommen.