Welches Strafmaß erwartet mich bzw wann kommt ein Brief bei einem Diebstahl von geringwertigen Gütern (gesamt 7€)?

6 Antworten

Dir droht ein Hausverbot in dem Laden, in dem du geklaut hast. Mehr wird wohl nicht passieren. Evtl. verlangen die noch Geld von dir für die Bearbeitung.

Hausverbot habe ich, und Regress (Geld) von 144€ bezahlt. Was erwartet mit Strafrechtlich?

@RechercheNina

Gar nichts. Für einen Schaden i. H. v. EUR 7,00 wird kein Staatsanwalt tätig.

@archibaldesel

warum bist du dir da so sicher?

@RechercheNina

Das ist eine Prognose. Garantiert ist es nicht. In deinem Fall sind die Kosten, die du bei den Strafverfolgungsbehörden auslöst, deutlich höher, als der Schaden den du verursachst hast. Auch Behörden sind angehalten Geld nicht zu verschleudern.

Im § 153 StPO (1) heißt es: Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.

Der Zustimmung des Gerichtes bedarfes nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.

Das ist keine Garantie, weil es keine Kann-Vorschrift ist. Wenn du schon öfter erwischt wurdest, oder der Staatanwalt Langeweile hat, kann es auch eine Geldstrafe geben.

Das wär die optimistische Sichtweise bei einer opportunen Strafverfolgung.Eine kleine Geldstrafe,oder Einstellung gg.Auflage (Umwandlung in Gelduße) ist nicht unwahrscheinlich.

@Miramar1234

Strafverfolgung ist legalitätsprinzip. 

Schaut doch mal in das stgb .... das ist das was sie interessiert. Wenn sie das geld nun gezahlt hat dann wird es das gewesen sein . Meine güte . Machr den menschen nicht so eine angst . Die polizei arbeitet für den staatsanwalt. Der leitet das Verfahren. Ich habe schon schlimmere sachen gesehen die eingestellt wurden , entspannt euch . 

@GEGEmk

ich denke auch das es entweder gefallen lassen wird oder geldstrafe

Dieb bleibt Dieb. Ob für 7 Euro oder für 7000 Euro gestohlen wurde. Aber ich denke, daß es außer Hausverbot im Laden - wenn es denn ein Ladendiebstahl war - zu einer Einstellung kommen wird.

ich habs nicht absichtlich gemacht, bin bei der kasse gleich draufgekommen und hab gesagt ich hab noch was-könnte ich das noch bezahlen und die waren da gleich ur knallhart und haben mich als Diebin hingestellt

@RechercheNina

Solange Du noch nicht an der Kasse vorbei bist und das Haus verlassen hast, ist es kein Diebstahl. Deshalb warten ja auch Warenhausdetektive immer, bis der Dieb das Haus verlassen hat. So lange er sich ich noch im Laden befindet, kann er es sich ja noch überlegen, ob er bezahlt.

Ich glaube nicht, daß da von der Polizei etwas großes kommt. Kannst Du beweisen, daß Du noch an der Kasse warst, als Du angeboten hast, das Teil noch zu bezahlen? Hat Dich die Kassiererin selber erwischt? Bekommt die Kassiererin eine Fangprämie? Dann hat sie evtl. die Chance genutzt.

@pn551

Falsch die Hausordnung besagt sobald ein gegenstand in der Tasche landet und nichtmehr sichtbar ist , ist der versuch eines Diebstahls begründbar . 

@GEGEmk

Das stimmt nicht. Man kann im Laden - sollte man keinen Wagen mitgenommen haben - Ware in die eigene Tasche packen. Wenn man an der Kasse alles auspackt, handelt es sich nicht um Diebstahl. Man muß dann zwar mit der Aufforderung, in die Tasche schauen zu lassen, rechnen. Aber dem wäre ja dann nichts entgegenzusetzen.

Der Versuch eines Diebstahls ist nicht strafbar, wenn er nicht vollendet wurde. Jeder bekommt die Chance, es sich zu überlegen und von der geplanten Tat Abstand zu nehmen.

@pn551

Deswegen sage ich ja , dass nichts mehr kommen wird. Sie ist vom Versuch abgetreten . Der versuch ist vollendet wenn eine Willensentschließung des täter da ist einr sache einzustecken und den laden zu verlassen . 

Sie verlässt den laden nicht , und merkt dass da etwas in der tasche ist . Laut hausordnung können sie sagen , dass sie es versucht hat aber vor angst davon abgetreten ist . Laut polizei bund staatsanwalt ist der versuch jedoch nicht abgeschlossen . 

Die polizei verfolgt in deinem fall nur eine anzeige , wobei das delikt nicht vollendet ist und somit bleibt es beim hausverbot und der strafe der zahlung von 144€ .  Und das verfahren wird 100% eingestellt

Ich habe mir vor meiner Antwort alle Antworten und Kommentare hier durchgelesen.

Warum nur zahlst du die Vertragsstrafe von 144 €, wenn du deinem Bekunden nach unschuldig bist? Mit Zahlung der Vertragsstrafe suggerierst du der Justiz:

"Ja, ich habe Schuld auf mich geladen und daher die Vertragsstrafe gezahlt."

Du warst doch nicht verpflichtet sofort an Ort und Stelle und überhaupt 144 € (?) zu zahlen. Weißt du wie viel Geld das ist? Im Übrigen halte ich Vertragsstrafen von mehr als 120 € für rechtswidrig.

Das Verfahren wird auf jeden Fall nach § 153 StPO ( Geringfügigkeit ) eingestellt. Erstens wegen eben der Geringfügigkeit des Warenwerts von 7 € . Und dann vor allem auch wegen der geleisteten Vertragsstrafe von 144 € .

Ich hoffe von letzterer hast du eine Quittung?

Da du eigentlich unschuldig bist ( sehe ich übrigens auch so ), sollte dein Ziel aber eine Verfahrenseinstellung nach § 170, Absatz 2 StPO sein. Dies besagt, dass es nicht genügend Anhaltspunkte für eine Straftat gibt. Mitunter sagt dieser § 170, Absatz 2 StPO deine Unschuld aus.

Hmm, normalerweise rate ich davon ab, bei der Polizei auszusagen. Denn dazu ist niemand verpflichtet. Mich regt es auf. dass du die 144 € gezahlt hast. Warum nur? Wurdest du diesbezüglich genötigt/bedroht?

Wenn dein Verfahren nach § 170, Absatz 2 StPO eingestellt wird, bekommst du das schriftlich. Und eine Kopie von dieser Einstellung dem Laden vorlegend, müssen die Inhaber dessen dir umgehend die 144 € Vertragsstrafe erstatten.

Ansonsten kannst du sie zivilrechtlich dafür belangen. Du solltest bei der Polizei aussagen, dass du nie etwas gestohlen hast. Sondern die Ware lediglich zum bequemeren Transport in deine Tasche eingesteckt und an der Kasse wieder raus geholt hast.

An einer Zueignungsabsicht fehlte es dir hier gerade, sagst du der Polizei weiter.

Ab wann ein versuchter Diebstahl vorliegt, ist sicherlich strittig. Ob es einer ist, nur weil man Waren in seine Taschen steckt, aber in der Absicht diese an der Kasse zu bezahlen, wage ich zu bezweifeln.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html

Der Brief der Polizei kann 2 Wochen bis 3 Monate brauchen. Wie geschrieben:  du musst nicht bei der Polizei aussagen. Erscheinst du nicht bei der Polizei, hat das keine negativen Folgen für dich.

Ein Hausverbot kann dir der Laden aber so oder so geben. Ohne Begründung. Und egal ob unschuldig oder schuldig.

Dich erwartet nicht mehr . Diebstahl geringwertiger sachen (unter 25€) wird mit einer geldstrafe bestraft . 

Der richter entscheidet das ja , aber im endeffekt wird es nicht mehr als eine geldstrafe und mehr nicht . 

warum bist du dir da so sicher?

@RechercheNina

Weil ich das strafrecht studiere ;) 

Wenn du das erste mal straffällig geworden bist , erwartet dich auch noch wegen geringfügigkeit nur die geldstrafe und vlt eine erkennungsdienstliche behandlung aber das denke ich eher weniger . Eine ed behandlung ist sozusagen : körpermaße nehmen , fingerabdrücke usw damit sie dich beim.nächsten mal schneller fangen falls du entkommst . 

Ansonsten echt , die geldstrafe wird es gewesen , es ist ein geringwertiger fall , wenn der richter ließt : zum ersten mal straffällig und dann 7 euro scheppert er die akte wieder zurück in den schrank und da bleibt sie auch 

@GEGEmk

GEGE:  Erkennungsdienstliche Behandlung? Garantiert nicht bei der ersten ( harmlosen ) Straftat und schon gar nicht bei 7 € Warenwert.

hab Hausverbot und hab eine Regress von 144€ bezahlt - die haben dann trotzdem noch die Polizei geholt und dort wurde ich dann auch noch vernommen, hab ihnen es so gesagt wie es ist-das ich bei der kasse draufgekommen bin ...

@RechercheNina

Ich denke die kollegen der polizei haben sich kaputtgelacht , da du selbst ja gesagt hadt :warten sie ich glaube ich habe noch etwas in der Tasche... 

Da wird nichts mehr kommen 

@GEGEmk

naja ein Brief vom Staatsanwalt wird sicher kommen das die Sache fallen gelassen wird oder Geldstrafe

bin bei der Kasse draufgekommen das ich noch was in meiner Tasche hatte, da ich mehr eingekauft habe und habs dann gleich gesagt und die haben mich dann wie eine Diebin hingestellt wobei ich es noch im Geschäft gesagt habe

@RechercheNina

Leider sind die da manchmal knallhart, aber ein Verfahren wird es sicher nicht geben, das würde auch wegen Geringfügigkeit eingestellt

@dandy100

hoffen wir das mal, weil es war nicht mit Absicht