Diebstahl bei Netto

5 Antworten

Hi, bist arbeitslos, kriegst kein Alg. Da Du selber kündigtest (Fehler). Bei 200.- Euro Verfahren nach § 242 Strafgesetzbuch.

Wird der Dieb zum ersten Mal beim erwischt, so muss der Ladendieb mit einer Geldstrafe rechnen. Etwa ein Monatsgehalt. Keinen Eintrag ins Führungszeugnis.Gruß osmond

Meinen Glückwunsch zur Arbeitslosigkeit... wie kann man denn nur auf so eine besch... Idee kommen, wg lumpigen 200 Euro. Geh zu deinem Chef, beichte alles und hoffe auf das Beste.

Du mußt logischerweise mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Und vermutlich mit einer Geldstrafe von ca. einem Netto-Monatseinkommen. Wenn Du SEHR viel Glück hast, kommst Du noch mit einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage ( § 153a StPO ) davon. Dann werden es vielleicht ein paar Euros weniger. Und ach ja: Die 200,- mußt Du dann selbstverständlich auch zurück zahlen.

DatLicht  25.10.2010, 21:07

DH, dem gibt's nichts mehr hinzuzufügen.

Hmm ich wurede sofort gekuendigt bzw die meinten ich solte umgehent selber die Kuendigung schreiben. Habe schon ein Biref von den bekommen 50 Euro fanggeld muss ich den Zahlen wolte ich auch nur die haben mir Hausverbot gegeben und eine Kontonummer habe ich nicht erhalten wo ich die ueberweisen haette koennen nun hab ich ein Brief vom Anwalt bekommen und muss nun 89 Euro Zahlen.

Angezeigt haben die mich schon ist aber schon 4 Wochen her und habe noch nix von der Polizei gehoert.ich habe mir noch nix vorher zuschulden kommen lassen war nun das erstemal. Was kommt da nun weiter aufmich zu...

Selbstanzeige bei der Polizei - das ist das einfachste.