Was passiert jetzt mit ihr (hausverbot)?

1 Antwort

Bei einem Wert des Diebesgutes von lediglich 4,95 EUR handelt es sich um einen einfachen Ladendiebstahl einer relativ geringwertigen Sache; eben um einen ganz normalen Ladendiebstahl. Dann bestehen in der Regel zwei Möglichkeiten, die die Staatsanwaltschaft (bzw. Amtsanwaltschaft) in Betracht zieht. Zum einen, und das ist bei Ersttätern die Regel, eine Verfahrenseinstellung gem. § 153 a StPO mit Ihrem Einverständnis bei Zahlung einer Geldbuße (nicht: Geldstrafe!). Zumeist richtet sich die Geldbuße nach dem Einkommen. Berücksichtigt wird dabei auch Ihr Verhalten nach der Tat, also ob Sie die Sache zurückgegeben oder nachträglich bezahlt haben. Ferner, ob Sie geständig waren bzw. sind. Sie sollten in diesem Fall also nach Erhalt des Anhörungsbogens Ihr Einkommen angeben und die Tat einräumen. Einen Anwalt sollten Sie aus Kostengründen nicht beauftragen. In der Regel liegt die Geldbuße zwischen 100,00 und 300,00 und ist an das rote Kreuz oder eine andere gemeinnützige Institution zu (spenden) zahlen. Eine Eintragung im Bundeszentralregister unterbleibt bei einer Einstellung.

Zum anderen kommt alternativ eine Anklage oder ein Strafbefehl in Betracht. Sofern Sie geständig sind, bedarf es zur Sachverhaltsaufklärung keiner Hauptverhandlung. Dann wird vermutlich gegen Sie ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 15 bis 30 Tagessätzen festgesetzt. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich nach Ihrem Einkommen. Faustregel: Nettogehalt geteilt durch 30 Tage. Beispiel: Wert des Diebesgutes ca. 30,00; Nettoeinkommen ca. 900,00; Strafmaß 15 Ts à 20,00 bis 30,00.

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Meine Frage waere noch ob sie auch für 4,95€ vor Gericht muss ? 

@AlinaAnonym

So weit wird es nicht kommen. Sie zahlt die Geldbuße und gut ist.