Erstausbildung oder nicht?

1 Antwort

Die Ausbildung "Staatlich geprüfter Kaufmännsicher Assistent" wird als Erstausbildung angesehen.


(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 30.09.2011 i.d.F. vom 17.10.2013)


Das ist in den Rahmenvereinbarungen der Bundesländer zur Anerkennung dieser Ausbildung explizit festgelegt worden.

Das Studium ist dann die Zweitausbildung - daher Berechtigung zum Werbungskostenabzug und auch ein Verlustfeststellung kann beantragt werden.