Deutsche Bahn verwirrung bei Berufsbezeichnungen

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Lokführer, Triebfahrzeugführer(Tf), Eisenbahnfahrzeugführer(Ef) oder wie es seit neustem heißt "Eisenbahner im Betriebsdienst Fachrichtung Lokführer und Transport(EiB L/T)" ist ein und das selbe. Du fährst den Zug nach einem Fahrplan von A nach B, nebenher bist du noch der technische Mitarbeiter an Bord.

Der Zugführer(Zf), auch oft Zugchef genannt, ist verantwortlich für den Zug und darf betriebliche Aufgaben, wie zb. den Abfahrauftrag erteilen, übernehmen. Zugführer gibt es in der Regel nur noch im Fernverkehr (Der Mann mit der dicken, roten Armbinde), im Nahverkehr und Güterverkehr ist der Lokführer gleichzeitig der Zugführer.

Der Zugschaffner(Zs) ist dem Zugführer untergeordnet und ist hauptsächlich für das Kontrollieren der Fahrkarten und Service im Zug zuständig.

Der Lokrangierführer(Lrf) ist die meiste Zeit im Rangierbahnhof zu finden (vorallem im Güterbereich), dieser stellt die einzelnen Güterwagen in einer festgelegten Reihenfolge zusammen, führt eine Bremsprobe durch und macht den Zug in soweit fertig, damit der Lokführer den Zug übernehmen kann und den Zug zb. von Maschen nach Kornwestheim zu fahren. Auch bedient der Lokrangierführer oft Gleisanschlüsse von Firmen, welche ihre Waren gerne per Bahn senden wollen. Solltest du eine Ausbildung bei DB Schenker (Güterverkehr) in Erwehgung ziehen, wirst du nach deiner Ausbildung Grundsätzlich als Lrf eingesetzt, bis eine Stelle als Streckenlokführer frei wird.

Gruß

Ps. Es heißt Führerstand, nicht Leitstand ;)

Hallo :) , da ich diesen beruf bei der deutschen bahn mache weis ich es :) der Beruf heist richtig : Eisenbahner im Betriebsdienst Fachrichtung Lokführer und Transport :)

derdonn35 
Fragesteller
 15.07.2013, 15:39

oh super zufall^^

Was genau ist den dann mit Lokrangierführer gemeint? Denn das wird auf der Homepage der Deutschen Bahn als Qualifizierungsberuf für Quereinsteiger angeboten??

Naseweis84  16.07.2013, 07:02
@derdonn35

Der "Lokrangierführer" ist die abgeschwächte Version des Logführers. Der Hauptunterschied besteht darin das ein Lokrangierführer nur innerhalb eines Betriebsbahnhofes einen Zug rangieren (umsetzten) darf und nicht mit dem Zug auf der sog. freien Strecke fahren darf. Die Geschwindigkeitsbegrenzung für's rangieren beträgt in der Regeln 25km/h nur in Ausnahmefällen ("Ansage des freien Fahrweges") darf bis 40km/h rangiert werden. Die offizielle Definition des Begriffs Rangieren für die deutschen Eisenbahnen lautet:

"Rangieren ist das Bewegen von Fahrzeugen im Bahnbetrieb, ausgenommen das Fahren der Züge."