Der Autovermieter hat die Kaution wegen falschen Schaden einbehalten und nach 4 Wochen nimmt sogar keinen Kontakt auf. Wo oder an wen soll ich mich wenden?

3 Antworten

, Steinschläge bei der Vermietung eines Autos sind nicht als Schaden zu betrachten. 

das siehst du leider falsch.

Nehmen wir an, du bist mit dem Auto auf einer kieseligen Straße "Rallye" gefahren und hast dir so die Steinschläge geholt.

Schaden ist schaden....

Aber!

Da die Kratzer am Unterboden vorher nicht protokolliert wurden, ist das nicht dein Fehler.

Ich würde das einfach so machen, dass ich der verleihfirma "drohen" würde in der Hinsicht..., dass du sagst, du bestellst einen Anwalt und einen Schadensgutachter, der belegen kann, dass die Kratzer schon länger existieren und nicht von dir sind.

Und du ganz sicher davon ausgehst, dass die Anwaltskosten und Gutachterkosten dann gerichtlich von der kleinen Firma einholen wirst.

Du beziehst dich hier auf Betrug und dass du dir das auf keinen fall gefallen lässt.

Dazu sagst du, dass der Gutachter wohl feststellen kann mit einer Lack-Analyse, wie alt die Kratzer wären und dass du das gar nicht gewesen sein kannst.

AshiqueElahee 
Fragesteller
 03.06.2016, 19:22

Vielen Dank für die Idee und Info. Hoffentlich hilf es irgendwie.

Veranlasse einen Mahnbescheid, spätesten dann wird die Firma reagieren. Dafür benötigst du keinen Anwalt.

AshiqueElahee 
Fragesteller
 03.06.2016, 19:17

Danke für Ihren Ratschlag. Wissen Sie vielleicht irgendwie, wie alles mit dem Mahnbeacheid läuft? Eine kurze Beschreibung wäre echt hilfreich.

wilees  03.06.2016, 19:34
@wilees

von Silverhead2010

Da die Kratzer am Unterboden vorher nicht protokolliert wurden, ist das nicht dein Fehler.

Genau das ist hier das Problem. Da hier der Mieter vorher nicht kontrolliert hat, kann unterstellt werden, dass er der Verursacher ist.

Lies mal folgenden Link, der sich auf ein Urteil beruft:

Urteil: Mieter haftet nicht zwingend für Neuschäden - Unfall ...

www.mietwagen-talk.de/...schaden.../11111-urteil-mieter-haftet-nicht-zwingend-f-r-n...

versuchs mal beim verbraucherschutz

AshiqueElahee 
Fragesteller
 03.06.2016, 19:19

Vielen Dank für den Auskunft 😊