deliktsfähig und strafmündig?

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Deliktsfähigkeit: Haftung für verursachte Schäden -> Zivilrecht

Strafmündigkeit: Bestrafung für unerlaubte Handlungen -> Strafrecht

Dieselbe Tat kann Folgen aus beiden Rechtsbereichen nach sich ziehen. Beispielsweise kann eine Körperverletzung zu Sozialstunden (Jugendstrafrecht) sowie Schmerzensgeldzahlung an das Opfer (Zivilrecht) führen.

also einfach erklärt ist bedingt delikatsfähig wenn mann mit 7 (noch beschränkt) verträge eingehen darf zum Beispiel darf man dann mit Einwilligung der Eltern selbst etwas kaufen. (Kaufvertrag)

mit 14 wird man bedingt strafmündig, was bedeutet, dass man für begangene Straftaten auch verurteilt werden kann ! natürlich aber noch nicht nach dem selben recht wie über 18 jährige 

Ronox  21.11.2016, 18:09

Du verwechselst Deliktsfähigkeit mit (beschränkter) Geschäftsfähigkeit.

Bei der Deliktsfähigkeit geht es ums Zivilrecht.

Bei der Strafmündigkeit dagegen geht es ums Strafrecht.

Was ist der Unterschied? Im Zivilrecht geht es um die Beziehungen zwischen privaten Personen untereinander. Im Strafrecht geht es um die Beziehung Staat - Bürger und darum, dass der Staat den Bürger bestrafen kann.

Ein Beispiel soll das verdeutlichen:

A schlägt mit einem Baseballschläger auf das Auto von B ein. Es entsteht ein Sachschaden in Höhe von 10.000 Euro.

Dieser Fall hat sowohl eine strafrechtliche als auch eine zivilrechtliche Seite:
Im Bereich des Strafrechts lässt sich hier sagen, dass A eine strafbare Sachbeschädigung begangen hat. Er kann also von einem Gericht für seine Tat bestraft werden.
Auf der zivilrechtlichen Seite geht es jetzt nur darum, was B von A verlangen kann - nämlich Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro. Es geht also um die Beziehung zwischen den Bürgern A und B.

Wenn wir jetzt mal die Altersgrenzen in den Fall hineinbringen, dann zeigt sich der Unterschied auch was deine Frage angeht deutlich:

Nehmen wir an, A ist in unserem Beispiel

a) 12 Jahre alt.

b) 15 Jahre alt.

c) 6 Jahre alt.

Zu a): Hier ist A beschränkt deliktsfähig, aber nicht strafmündig. Das bedeutet: Sofern er die nötige Einsichtsfähigkeit hat, dass seine Handlung einen solchen Sachschaden nach sich zieht, ist er verpflichtet, dem B seinen Schaden zu ersetzen. Er wird vielleicht nicht das nötige Geld haben, aber das macht nichts. Denn B kann sich einen sogenannten Titel besorgen (beim Gericht), der es ihm ermöglicht, noch in vielen Jahren den A in Anspruch zu nehmen und sich also das Geld später zurückzuholen.

A ist in Fall a) aber noch nicht strafmündig. Das bedeutet, dass er für seine Tat nicht bestraft werden kann.

Zu b): Hier ist A sowohl beschränkt geschäftsfähig (hier ändert sich diesbezüglich nichts im Vergleich zu Fall a)) als auch strafmündig. Er kann also für seine Tat auch strafrechtlich belangt werden (zB mit den im Jugendstrafverfahren üblichen Sozialstunden).

Zu c): A ist hier weder beschränkt deliktsfähig noch strafmündig. Er kann also weder bestraft werden noch muss er den Schaden ersetzen. Eventuell kann sich B an As Elters wenden - aber nur dann, wenn er nachweisen kann, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ansonsten hat B in diesem Fall Pech gehabt.

Wenn du strafmündig bist, kannst du strafrechtlich belangt werden (z.B. zu einer Geldstrafe, Sozialstunden oder Jugendarest verurteilt werden).

Wenn du diliktfähig bist, kannst zivilrechtlich belangt werden (z.B. Wenn du das Auto des bösen Nachbarn mit Steinen zerkratzt hast, musst du für diesen Schaden aufkommen (geltechnisch))