Definition für Sach- und Rechtsmangel?

2 Antworten

Ein Sachmangel liegt vor, wenn der IST-Zustand physisch vom SOLL-Zustand abweicht, z. B. wenn du einen grünen Pullover bestellst, aber einen roten geliefert bekommst; wenn du ein Auto als unfallfrei kaufst, sich später rausstellt, dass es aber einen reparierten Unfallschaden hat; wenn du Gerät kaufst, dass aber defekt ist usw.....

Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn der Verkäufer gar keine Rechte hatte, etwas zu verkaufen, z. B. bei Eigentumsvorbehalt, also wenn ein Gegenstand auf Kredit gekauft wurde (und somit noch Eigentum des Kreditgebers ist), dieser noch nicht abbezahlt ist und der Artikel aber dann trotzdem vom Kreditnehmer (der ja nur Besitzer und nicht Eigentümer ist) verkauft wird.

Ganz vereinfacht gesagt: 

Wenn der Artikel kaputt ist, ist das ein Sachmangel.

Wen der Artikel dem Verkaeufer gar nicht gehoert (und der auch nicht im Auftrag des Eigentuemers verkauft) oder beispielsweise verpfaendet und dies verheimlicht wurde, ist es ein Rechtsmangel.