Datenschutz für gewerbliche Seite wenn gar keine Daten erhoben werden?

4 Antworten

Ich habe Blogger und Freiberufler sagen hören, dass die DSGVO für sie nicht zum Tragen kommt, da sie ja nicht im klassischen Sinne ein Unternehmen sind, sondern ein Freiberufler oder eben keine Daten sammeln oder nichts direkt auf der Seite verkaufen. Bedauerlicherweise sieht die DSGVO das anders:

Diese besagt, dass jedes Unternehmen unter die DSGVO fällt und als Unternehmen versteht sie:

Art 4 DSGVO: Eine natürliche und juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen;

Damit gehören auch Blogger und Freiberufler und auch Unternehmer mit reinen Informationsseiten zum Bereich der Unternehmen und müssen sich an die DSGVO halten.

Hinzu kommt, dass auch deine Seite Daten erhebt, das ist technisch kaum anders möglich. Im Minimum die IP Adresse. Fehlt eine Datenschutzerklärung auf deiner Seite mit entsprechendem Hinweis (Art 13 und 14 DSGVO), dann kann das zur Abmahnung führen.

Ich muss dir deutlich widersprechen, es werden in jedem Fall Daten erhoben, denn die gewerbliche seite liegt ja auf irgeneinem Server wo definitiv Daten der User gespeichert werden die diese Seite besuchen.

Entweder ist das dein Server, egal ob nun Root oder V-Server, oder es ist alles in der Hand des Providers. Du kannst auf einem Server den du selbst verwaltes das Speichern der Daten unterbinden, bei deinem Provider wird das eher nicht der Fall sein. Nicht weil er es nicht kann, sondern weil er er es nicht unterbinden darf.

Hier spricht man dann von Verkehrsdaten. Verkehrsdaten sind personenbezogene Daten und unterleigen dem Datenschutz.

pit384 
Fragesteller
 03.06.2012, 08:13

ein gesetz wo dieses schriftlich festgehalten ist, kennst du nicht? mit paragraph?

dogit  03.06.2012, 10:32
@pit384

Du musst dich da durch das Telekommunikationsgesetz hangeln, beispielsweise § 113, der § 113a ist seit 2010 nichtig, § 15 Telemediengesetz....

pit384 
Fragesteller
 12.06.2012, 21:20
@dogit

vielen dank. werd schon klarkommen dann ...

Bei jedem Aufruf der Seite wird die IP Adresse verarbeitet. Selbst wenn diese nichtmal dauerhaft gespeichert / geloggt wird. Schließlich muss die Antwort auf die Anfrage zurückgesendet werden.

Ob dein Provider die IP Adresse in den Serverlogs erfasst, kannst du ggfs. einstellen oder eben passend in der Datenschutzerklärung angeben.

Für E-Mail habe ich bei mir einen Abschnitt in die Datenschutzerklärung aufgenommen:

Wenn Sie E-Mails an uns senden, werden die übermittelten Inhalte gespeichert und zur Beantwortung der Anfrage verwendet. E-Mails können im Internet unverschlüsselt übertragen werden, selbst dann, wenn Absender und Empfänger eine Transportverschlüsselung (TLS/SSL) einsetzen. Wir stellen einen GnuPG-Schlüssel zur Verfügung, mit welchem Sie uns E-Mails Ende-zu-Ende verschlüsselt senden können.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Immer , ist bei Gewerbe , auch Kleingewerbe , zwingend vorgeschrieben . Auch wenn du nichts verkaufst

pit384 
Fragesteller
 02.06.2012, 11:20

hast du einen Quellennachweis?

Alexuwe  02.06.2012, 11:58
@pit384

kannst du im Steuergesetz nachlesen entweder einfach eine Null eingeben und absenden das gewerbe ruhen lassen oder Beträge eingeben

pit384 
Fragesteller
 02.06.2012, 21:55
@Alexuwe

steuergesetze gibts viele - welches davon? paragraph?