Darlehensvertrag - ohne rückzahlungsvereinbarung(nur mündlich)?
Hallo;) Ich habe einem ehemaligen guten Freund 200€ geliehen. Wir machten einen "darlehensvertrag" in dem festgehalten wär wann er wieviel Geld von mir übergeben bekam. Mündlich einigten wir uns auf ein Datum an dem ich 200€ spätestens wieder bekommen sollte... Dieses Datum ist nun verstrichen und ich würde gerne mein Geld wieder haben. Deshalb die frage wie läuft es bei der geringen beweislage mit Mahnungen etc. ab. DANKE IM VORRAUS
2 Antworten
: Halten Sie die Laufzeit des
Darlehens vertraglich fest, damit klar ist, bis wann das Darlehen
vollständig wieder zurückgezahlt sein muss. Die genaue Darlehensdauer
ist individuell vereinbar. Fehlt die Laufzeit, greift § 488 Abs. 3 BGB
(siehe oben).
Demnach muss die Rückzahlung nach einer dreimonatigenKündigungsfrist durch den Darlehensgeber oder Darlehensnehmer erfolgen,
sofern keine andere Kündigungsfrist vereinbart worden ist.
http://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/darlehensvertrag
Spric den Freund an. Wenn der nicht reagiert und das Geld nicht zurück zahlen will dann Kündige den Vertrag .
Du musst den mündlich getroffenen Vertrag mit einer 3-Monats-Frist kündigen. Die Kündigung solltest Du per Einschreiben/Rückschein übersenden. Du kannst auch die Kündigung über den Gerichtsvollzieher zustellen lassen, die Kosten betragen ca. 10 bis 20 Euro. Das wirkt bei den Schuldnern aber immer, denn wer will schon vom Gerichtsvollzieher besucht werden.
Die Kündigung musst Du dann in dreifacher Ausfertigung an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Amtsgerichtes senden. Die Gebühren werden Dir in Rechnung gestellt.