Darf Vermieter Heizkostenguthaben zurückhalten?

7 Antworten

Ein Guthaben ist vom Vermieter unverzüglich auszuzahlen.

Da scheint die HV einiges miss zu verstehen.

Die 4wöchige Prüfungsfrist für die Abrechnung gilt nur für Mieter.

Vermieter haben ein evtl. Guthaben unverzüglich zu erstatten.

Nur das nutzt Euch jetzt nichts. Die Miete für Dezember, mit der man das Guthaben verrechnen könnte, ist ja schon gezahlt.

Machen kannst Du im Moment leider nichts.

Dem Mieter steht die Erstattung sofort, spätestens nach 30 Tagen ab Erhalt der Abrechnung zu. Das wäre also bis gestern gewesen. Nun hält die HV Winterschlaf / Betriebsruhe. Teile deshalb noch heut/morgen der HV schriftlich per Einwurfeinschreiben mit, dass du von deiner Mietzahlung Januar das Guthaben abziehst. Das funktioniert natürlich nur, wenn du deine Miete immer per Einzelüberweisung zahlst. Bei Dauerauftrag oder Einzug bliebe nur zu warten, bis der Dornröschenschalaf beendet ist.  Ziehe deine Lehre draus: Widerruf der Einzugsermächtigung oder Löschung deines Dauerauftrages (insofern zutreffend) und künftig Mietzahlung per Einzelüberweisung und diese immer mit Angabe des Zahlungszieles, also "Miete und Betriebskosten für Monat xyz".

Nach meiner Kenntnis,braucht der Mieter nur das bezahlen,was er verbraucht hat.Es steht dir also der Betrag zu ,den du zuviel bezahlt hast.

ich würde auf keinen Fall den Vermieter den Zugriff auf mein Konto gewähren.Zahl nur den Monatlichen Abschlag und zahle dann am Jahresende etwas nach,wenn notwendig.

TIPP : Tut euch zusammen und fragt beim Mieterbund nach oder lasst euch von einen Rechtsanwalt beraten,damit ihr in Zukunft wisst,was der Vermieter darf und was nicht.

Wenn ihr euch mit 10 Leuten zusammen tut,dann bezahlt auch nur jeder 1/10 der Kosten.

Das dürfen sie eigentlich nicht. Bei uns war 4 Wochen nach der Abrechnung das Geld auf dem Konto. Erkundige dich doch mal beim Mieterschutzbund.