Darf Vermieter (GWG) Fenster im Treppenhaus, im Dachgeschoss absperren?
Hallo zusammen,
Vor kurzem hat die GWG bei uns im Treppenhaus im 2 Stock zur Dachgeschoss verriegelt. Vor 1 Jahr rum haben die im Dachgeschoss die Fenstern verrieglt, daher meine frage dürfen die das und Warum ?
Habe vor 2 Tagen mit GWG Telefoniert da meinte der Herr ..... das es aus sicherheitsgründen verriegelt worden ist und nur der zuständige z.b. Hausmeister oder Reinigungsdienst es öffnen können je nach gebrauch, danach muss es wieder abgeschlossen werden. Ich frage mich die ganze zeit aus welchen genaueren Sicherheitsgründen es verrigelt wurde, da dieses Fenster ein Gitter dran montiert wurde c.a vor 5 Jahren. Da kann keiner rausfallen, keine Kinder geschweigeden Erwachsene. Welche sicherheit ist da nun vorgessen? Inzwischen habe ich einige nachbars Blöcke umgesehen, bei keinen anderen sind diese Maßnahmen ergriffen worden.
Wie kann ich da vorgehen ?
Ich sehe keine Sicherheitsgründe um diesen Fenster zu verrigeln, wie oben erwähnt da kann keiner rausfallen. Muss dazu erwähnen das ich der einzige bin der den Dachgeschoss nutzt die anderen nutzen es nicht.
Es wäre nett wenn mir hier jemand in diesem angelegengeit weiter helfen kann.
MFG
Rolex.88
5 Antworten
Wie kann ich da vorgehen ?
Garnicht.
meine frage dürfen die das und Warum ?
Ja: Flur und Fenster sind dir nicht mitvermietet. Die Nutzung unterliegt dem ausschlieslichen Weisungsrecht des Eigentümers, die er weder begründen noch rechtfertigen, gar dir erlauben muss, weil es sein Nachbar so macht :-O
Auf gute Gründe wie Beschädigung der Fenster durch häufigen oder unsachgemäßen Gebrauch, Zuschlagen bei Sturm oder eindrigendem Starkregen bei Mieterabwesenheit käme es garnicht an.
G imager761
Vor 1 Jahr rum haben die im Dachgeschoss die Fenstern verrieglt, daher meine frage dürfen die das und Warum ?
Ja, das dürfen die, solange das kein Rettungsweg ist. Warum? Weil es ihr Eigentum ist.
Ich hatte das Problem vor Jahren auch mal. Mieter X beschwert sich, dass Mieter Y permanent das Fenster aufmacht, Mieter Y beschwert sich, weil Mieter X permanent das Fenster wieder schließt.
Das hat dann teilweise solche Ausmaße angenommen, dass man sich hinter der Tür gegenseitig aufgelauert hat, d.h. wenn der eine das Fenster aufgemacht hat, ist der andere kurz darauf rausgesprungen und hat es wieder geschlossen.
Ich habe die Teile dann alle Verriegeln lassen, da ich keine Lust auf diesen Kindergarten hatte.
Dagegen kannst Du gar nichts tun. Das Argument des Lüftens kann ich nur bedingt nachvollziehen, da es auch Mehrfamilienhäuser ohne Fenster im Treppenhaus gibt.
Klar darf der Vermieter (GWG) das.
Wo soll denn geschrieben stehen, dass das Fenster notwendigerweise öffenbar sein muss?
(Baurecht? Landesbauordnung? BGB? Coronaschutverordnung? etc.pp.?)
Nirgends, wenn es kein Rettungsfenster ist.
Die GWG meint vielleicht es wird kaputt gespielt, oder es schlägt ständig auf und zu, oder es hat öfter schon mal Schlagregen gegeben, oder, oder.
Gruß
so wie von Dir beschrieben, sehe ich keinen Sinn in dieser Maßnahme. Ich habe auch keine logische Erklärung dafür, aber im Grunde kann es Dir selber auch gleichgültig sein
Darüber hast du nicht zu entscheiden, es ist nicht in deiner Wohnung. Wenn die HV das für notwendig erachtet ist das so hinzunehmen.