Darf meine Lehrerin mich wegen zwei schlechten Tests nachsitzen lassen?

Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen

Ja 57%
Nein 43%

11 Antworten

Nein

Auch wenn der Grundgedanke "kostenlose Nachhilfe" gut gemeint ist, so darf die Lehrerin keineswegs dies zwangsanordnen. Und schon gar nicht, ohne auch die Eltern zu informieren.

Im Fall schlechter Test ist ja auch nicht unbedingt ein Fehlverhalten der Schüler zu erkennen. Ihnen würde sie damit unterstellen nie und nicht gelernt zu haben. Im Umkehrschluss müsste man der Leherin unterstellen, dass sie nicht in der Lage ist den Stoff so zu vermitteln, dass man in der Lage ist eine halbwegs vernünftige Note hin zu bekommen.

Ordnungsmaßnahmen wie das Nachsitzen sind eindeutig im Schulgesetz geregelt. Und hier wird z.B. von Fehlverhalten oder auch Schadenswiedergutmachung gesprochen. Fehlverhalten in schlechten Tests? Begründet sich wie?

Ob der Schüler nun lernt, nichts verstanden hat oder geistig eben nicht auf der Höhe ist um eine bessere Note zu erzielen: das befugt einen Lehrer nicht ihm Nachhilfe aufzudrücken!

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=156110737961838183&sessionID=783440393503329424&templateID=document&source=htilist&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=144724,94,20150801&highlighting=on&hlt=#hlt_ank

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere gemeinsame Absprachen, die fördernde Betreuung, die Förderung erwünschten Verhaltens, das erzieherische Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler, die Ermahnung, die mündliche oder schriftliche Missbilligung, die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, die Schülerin oder den Schüler Fehler im Verhalten erkennen zu lassen, das Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern und die zeitweise Wegnahme von Gegenständen

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=2614199,26

Es ist ja nun nicht so, dass die Schüler absichtlich schlechte Noten schreiben um die Lehrerin zu ärgern.

Ich würde in diesem Fall die Schulleitung befragen oder auch die Elternvertreter. Man kann sich sicherlich freiwillig überlegen, ob man an dieser Nachhilfestunde teilnehmen möchte im eigenen Interesse. Und von der elterlichen Seite wird sicherlich auch kommen, dass man doch das Angebot annehmen sollte.

Welche Maßnahme im Einzelnen angewendet wird, entscheidet der Lehrer oder das Lehrerkollegium. Sie verfolgen vor allem pädagogische Zwecke der Erziehung. Sie können daher entweder fördernden Charakter für den betreffenden Schüler haben oder Gebote und Verbote beinhalten.

https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulstrafen/erziehungsmassnahmen.aspx

Pädagogischer Zweck? Welcher soll das hier sein? Wenn du zu blöd bist um selbst zu lernen, dann zwinge ich dich?

Damit würde ein "du lernst nicht ausreichend" allgemein unterstellt.

Sie sollte euch anbieten mit euch gemeinsam zu üben. Aber das war es dann auch schon...

Ich dachte immer, dass man nur fürs schlechte Benehmen nachsitzen muss.

Ich denke also nicht, dass sie das darf. Notfalls medelst du es der Schulleitung.

Gruß

Dizzy757 
Fragesteller
 21.06.2019, 08:53

Ja danke werde ich machen

Paweliak  21.06.2019, 09:09
@Dizzy757

Ja, mach das. Kämpfe für dein Recht! Die SL wird sich kringeln vor lachen.

Ja

Das ist schwer zu sagen eigentlich ist das Nachsitzen eher da, um versäumten Unterricht nachzuholen bzw verpassten Stoff, oder bei schlechtem Benehmen.

Meiner Meinung nach darf man eigentlich nicht wegen Noten bestraft werden, doch bei solchen Dingen haben Lehrer meist zu viel Freiraum.

Ja

Ist doch gut, bekommst kostenlos Nachhilfeunterricht!!

Nein

Nein, schlechte Noten sind kein Grund jemanden zwangsweise den Stoff nachholen zu lassen.

Als Angebot wäre das sicher ne prima Sache, zeigt es doch dass den Lehrern die Schüler nicht egal sind.