darf meine Frau Rechnungen für mich aus ihre Konto Bezahlen?

4 Antworten

Mit dieser Frage würde ich zu einem Schuldenberater gehen und ihn um Rat und Hilfe bitten.

Grundsätzlich darf natürlich jeder Mensch für einen anderen bezahlen. Das wäre dann eine Art Schenkung. Aber in Deinem Fall liegt es anders, weil es sich bei dem Anderen um deine Frau handelt. Hier spielt es dann noch eine Rolle, ob ihr in einer Zugewinn-Gemeinschaft lebt. Und deshalb wird es kompliziert. Da ist dann wirklich die Stellungnahme eines Juristen gefragt.

Deine Frau darf als Dritte selbstverständlich deine Verbindlichkeiten erfüllen (§ 267 BGB). Mir ist nicht ganz klar, was die Bank dazu bewogen hat, ihr (!) Konto zeitweilig zu sperren. Damit hätte sich die Bank sogar in rechtliche Schwierigkeiten bringen können. Ebenso ist die Argumentation, durch die Zahlung deiner Frau hättest du die Pfändung umgehen wollen, absolut inhaltslos, da es völlig legitim ist, eine Pfändung durch Zahlung zu umgehen. Dies ist auch im Interesse des Gläubigers. Eine Einrichtung eines P-Kontos empfiehlt sich für dich dennoch dringend. Je nach Einkommen kann dadurch ein beträchtlicher monatlicher unpfändbarer Betrag entstehen. Vor allem, da du verheiratet bist.

Welche Frage - NEIN --

Ihr macht euch doch beide Strafbar, wartet doch den widespruch ab oder fragt die Bank nach einer Lösung. Zahlungen können ja nur dann gemacht werden wenn Geld da ist und die Bank führt die Zahlungen doch auch aus wenn Geld vorhanden ist.

claedy 
Fragesteller
 07.02.2014, 16:07

Meine Frau Zahlt das aus eigene einkommen hat mit meine einkommen nicht zum tun. Wenn wir auf das Gericht warten haben wir bald keine Strom und Gas da alle verträge auf meine Name laufen.

RaBau  07.02.2014, 16:20
@claedy

Wirklich ihr müsst mit der Bank reden, sonst kommt ihr soooo in Schwierigkeiten.

Was noch eine Lösung ist, dass Freunde einspringen und von ihrem Konto überweisen. Oder deine Frau hebt das Geld ab und ihr zahlt per Zahlschein von der Post aus die Rechnungen.

claedy 
Fragesteller
 07.02.2014, 19:15
@RaBau

Ihr denkt alle so negativ. Ich habe keine schulden es ist so das de Staatsamwalt was vermutet was nicht bewiesen ist und eine Pfändung im wert von halbe million auf meine Konto veranlasst hat. Ich habe gerade mit meinem RA gesprochen .er sagte das meine Frau mit ihrem Geld machen kann was Sie will ,er empfehlt ihr die Bank zu wechseln .

in der regel darf man das aber nur, wenn eben keine pfändungen vorliegen. was ihr macht ist betrug.

claedy 
Fragesteller
 07.02.2014, 16:03

betrug wäre wenn ich was verdient hätte und die Pfändung nicht Bezahlt. Meine Frau hat eigene einkommen. Sie darf doch mit ihrem Geld machen was Sie will oder?

wolfgang001  07.02.2014, 16:08
@claedy

Nicht in jedem Fall.

Lebt Ihr in einer Zugewinn-Gemeinschaft (und das wird grundsätzlich bei einer Ehe erst einmal unterstellt), dann haftet man auch für die Schulden des anderen Ehepartners.

claedy 
Fragesteller
 07.02.2014, 19:07
@wolfgang001

wir haben nicht nach Deutsche Recht geheiratet.

Ronox  09.02.2014, 14:56
@wolfgang001

Das ist Unsinn. Gerade in einer Zugewinngemeinschaft haften die Ehegatten nur als Gesamtschuldner, wenn dies bei dem jeweiligen Vertrag auch vereinbart wurde.