Ehemann hat Schulden, kann MEIN Konto gepfändet werden?
Hallo, so folgende Situation. Mein Ehemann hat vor ca 2 Jahren einen Handyvertrag abgeschlossen, dieser wurde auch immer monatlich bezahlt. Bis irgendwann eine Mahnung von dem Anbieter kam das wir schon 3 Monate nicht bezahlt hätten und die Karten jetzt gesperrt werden. Ich weiß aber das alles bezahlt wurde, da die Rechnungen immer per Lastschrift von MEINEM Konto runtergingen. Ich also dann diesen Anbieter angerufen und sogar Kopien von meinem Kontoauszug hochgeschickt. Was war das ende ? Nach Erhalt meiner Kopien haben die uns den Vertrag gekündigt !!!!! Ich weiß es bis heute nicht warum. Denn Fall haben Sie dann gleich einem Inkassobüro übergeben. Ich habe mich geweigert irgendeine Zahlung zu leisten da ich ja alles bezahlt hatte !!!! Jedenfalls ging das jetzt zum Gerichtsvollzieher und der hat einen Pfändungsauftrag an meine Bank geschickt zwecks Kontopfändung. Die Rechnungen wurden immer von meinem Konto bezahlt. Mein Mann hat keine Vollmacht für dieses Konto ich bin alleiniger Inhaber. Darf mein Konto gepfändet werden ? Ich bin ja nicht der Schuldner. Einen Anwalt werde ich jetzt sowieso einschalten oder es evtl. Akte melden. Es kann ja nicht sein, das ich für etwas beschuldigt werde was ich nicht verbockt habe....
3 Antworten
akte wird sich erst in monaten deinen fall widmen du mußt dringend einen anwalt einschalten !!
wenn du belegen kannst das alles bezahlt ist, dürfen sie nichts pfänden und schon gar nicht wenn du nicht vertragspartner bist !! es wird und muss rechtlich gesehen immer der vertragsparnter für kosten aufkommen!
ich empfehle dir schnellstens einen anwalt zu konsultieren und ggf. die bank zu wechseln wenn erst einmal eine pfändung vorgenommen wird ist es arg unangenehm
darf ich fragen welcher anbieter das war !
in den AGBS jedes handyanbieters ist hinterlegt das immer der vertragspartner zur haftung rangezogen wird es sei ein bürge ist hinterlegt es darf rechtlich niemals der kontoinahber zu verantwortung gezogen werden hier könntest du sofern du wirklich nichts dergleichen unterschrieben hast das du haftest eine anzeige wegen betrug gegen den handyanbieter machen !
schau mal vl.. hilft dir das weiter:
sorry ist leider nicht korrekt ! wenn vor eileitung eines vollstreckbaren titel bereits belegt werden kann kontoauszüge das alles bezahlt ist kommt der gläuber für alle kosten auf uns muss das verfahren zurückziehen weil es dann ein formfehler vom gläubiger war !!
des weiteren ist es so, bevor ein vollstreckbarer titel hervorgeht erfolgt ein mahnbescheid gegen den man widerspruch einlegen muss, danach ein vollstreckungsbescheid gegen den ebenfalls einspruch eingelegt werden kann
berade bei krditverträgen oder sogar handyverträgen ist eine klausel in dem kleingedruckten enthalten das der vertrag sofort an die inkassofirma als vollstreckbaren titel weitergegeben werden kann (inkassoverfahren)
eine bank zu wechseln ist nur dann sinnvol und ich verstehe dich auch nicht wo dein problem liegt wenn sie definitiv belegen kann das sie nichts unterschrieben hat und alleinige kontofüherin ist
sorry aber wenn man sich nicht so recht auskennt sollte man doch lieber nichts sagen !!!
KONTOINHABERIN meinte ich !!
Aha wurde wieder freigegeben. Dann war es doch kein versteckter Aufruf zum Betrug bzw. zur kollektiven Leistungserschleichung in einem Eheverhältnis.
wenn man fakten nicht kennt sollte man vorsichtig sein hier usern zu unterstellen sie geben ratschläge um betrug zu machen !!!
traurig das sie solche user nicht sperren die so etwas behaupten ohne ihrem wissen sicher zu sein !!!
ja was denn nun, dürfen die an mein konto oder nicht ?
das wird dir hier keiner so genau sagen können, da niemand genaue fakten kennt ich empfehle dir morgen einen anwalt anzurufen ! wenn es stimmt was du so schreibst bin ich sicher sie dürfen es nicht, denn stell dir vor oma hätte bisher immer gezahlt, dürfen sie nicht omas konto pfänden !!!
kontoinhalber nicht gleich vertragspartner
So, bevor wir uns jetzt noch streiten über Kleinigkeiten, die für die Fragestellerin nicht hilfreich sind folgendes : Ich habe eine frühere Arbeitskollegin aus der Rechtsabteilung einer Bank angerufen. Wenn es wie geschildert kein Gemeinschaftskonto ist, dann läuft das so ab : der Gläubiger hat keinen Zugriff auf das Konto der Ehegattin. Der Gläubiger kann Lohn-und Gehaltspfändungen beim Arbeitgeber oder Leistungsträger ( der dann sog. Drittschuldner ist ) einbringen. Das heisst, er bekommst das Geld dann direkt vom Arbeitgeber und NICHT über das Konto. Es wird also gar nichts mehr überwiesen bzw. nach Vorsprache bei Gericht durch den Schuldner nur noch das, was ihn zum Lebensunterhalt zusteht.
siehst du ich habe das doch gesagt !! sorry aber stell dir vor die gläubiger dürften so handeln, dann würden sicheer nicht so viele leute in insolvenz gehen...
und nun würde ich dich gerne auf eine fanta einladen :-)
NA GOTT SEI DANK WERDE DAS ABER TROTZ ALLENM ÜBER DEN ANWALT LAUFEN LASSEN
das mußt du auch, weil die kosten für das inkassobüro ja auch von euch gefordert werden !! wichtig ist auch, das du deiner bank belegst du hast alles bezahlt !!!
danke fürs kompliment kann ich verstehen das du sauer bist aber bitte warte wegen anwalt nicht mehr allzu lange
danke fürs sternchen und viel glück
Wollte nur bescheid geben, war eben bei der Bank MEIN Konto kann nicht gepfändet werden da es kein Gemeinschaftskonto ist und ich alleiniger Inhaber bin !!!!
Mitgefangen .. Mitgehangen.. Ich kenne ja die Sachlage im einzelnen nicht genau. Wenn das Geld von deinem Konto abgebucht wurde, dann gehe ich davon aus, dass dein Ehegatte auch offiziell nicht nur zeichnungsberechtigter ist, sondern auch Mitinhaber und somit sowieso beide Kontoinhaber haftbar gehalten werden. Wenn das schon beim Gerichtsvollzieher ist dann liegt auch schon ein Titel vor. Jetzt frage ich mich, wie es zu diesem Titel kommen konnte und gehe davon aus, dass hier was nicht stimmt. Sorry, aber wenn man eine Ehe eingeht haftet man generell auch gemeinsam.
sorry ist leider nicht ganz richtig !! zb. du heiratest eine frau die mit 30.000 € schulden in die ehe geht hast du mit deren schulden nichts zu tun und somit haftest du auch nicht ! wenn sie zb. in insolvenz gehen müßte deswegen gehst du ja auch nicht mit, weil du nicht der schuldner bist !!!
ähm ich bin alleiniger Inhaber des Kontos und habe damalsmeine bankdaten abgegeben weil er kein Konto besitzt. Er ist weder Mitinhaber noch bevollmächtigt. ich habe ddiesen handyvertrag auch nicht Unterschrieben sondern nur er alleine.
und dich denke der Pfändungstitel ging nur an meine Bank weil die Rechnungen von meinem Konto runtergingen. Achso und eine Bürgschaft etc habe ich auch nicht unterschrieben.
dann dürfen sie nicht von einem konto abbuchen nur wenn du bezahlt hast beispiel oma hat bisher immer gezahlt kann und darf man rechltich gesehen dort keine pfändung vornehmen !!!! BGB immer vertragspartner
bitte geh schnell zu einem anwalt diese inkassokosten sind sofern die sachlage nicht geklärt werden von deinem mann zu tragen er ist schuldner
ICH WRDE MAL MORGEN BEI MEINER BANK ANRUFEN UND DANN ZUM ANWALT GEHEN
leider doch im eheverhältniss spielt das zum leidwesen aller eine große rolle.
war für mich ein der trennungsgrund nach 7 jahren!!!
und darf immernoch zahlen
das stimmt nicht !!! es haften nur beide wenn sie für die schuld als gesamtschuldner eingetragen sind !!!!
Das ist so leider nicht richtig. Wenn die Firma oder das Inkassobüro erstmal den offiziellen Titel in Händen hält dann bringt keine Quittung mehr irgendwas. Dann ist es höchstens guter Wille des Gläubigers das Vollstreckungsverfahren evtl. einzustellen. Knackpunkt ist, wie es zu dem Titel kommen konnte. Die Bank wechseln um seine Schulden nicht bezahlen zu müssen als Ehepaar grenzt in meinen Augen schon an Betrug gegenüber des Gläubigers der wieder ein Jahr warten muss und von daher werde ich deine Antwort auch gleich beanstanden.