Darf meine Bank unpfändbares Geld einbehalten,wenn mein Konto überzogen ist?

9 Antworten

Ich glaube das gibt es eine Regelung, das sie was 7 Tage nach Zahlungseingang noch auf dem Konto ist, einbehalten dürfen. Einbehalten haben sie ja bereits ich schließe mich der Meinung von O11Uschi an dass sie den Grundbetrag freigeben müssen, warum fand nicht ein Gespräch mit der Bank statt, bevor es so Eskalierte ?

Hier werden Äpfel mit birnen durcheinandergeworfen. Deinen Pfändungsfreibetrag kann die Bank einbehalten, und zwar solange bis Du nachweist, dass Du nur diesen zur Verfügung hast. also nehmen wir einmal Deine 985,15, die hat die Bank jetzt einbehalten, aber warum? Weil sie dich als schlechten Zahler kennt. Ich nehme an die Bank hat einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen Dich, dann hast du halt Pech gehabt, versuche mit der Bank zu klären, wie Du Deine Konto wieder ins Reine bringst, und trotzdem nicht auf der Strasse leben musst. Das mit den 7 Tagen gilt nur für Sozialleistungen. Wenn du aber über den Grundfreibetrag verfügst oder wie in diesem Fall auch nicht, bist du noch in Arbeit und hast auf dem Papier einen Grundfreibetrag, der gilt auch bei Lohnpfändungen, aber nicht beim überziehen des Konto's. Gehe zu einer Schuldnerberatung und lege der Bank vor, wie Du wieder in den grünen Bereich zu kommen gedenkst, dann wird die Bank auch mitziehen. LG

Ich sehe das so: Die Bank hat Dir Dein unpfändbares Geld im Wege der Kontoüberziehung bevorschußt. Beim Abschluß des Konmtokorentvertrages hast Du schon im Vorfeld erklärt, dass die Bank aufgrund des ihr gegenüber erklärten AGB-Pfandrechtes die Kohle verrechnen darf. - Soweit alles Klar? Wenn du schlau bist, suchst Du Dir eine neue Bank und achtest auf das Kleingedruckte - und vor allem: nicht mehr überziehen!!! Im Übrigen kannst Du Dich vor dem Zugriff anderer Gläubiger auf Dein Konto schützen, indem Du Dir bei Amtsgericht den Selbstbehalt bescheinigen läßt und diese Erklärung der Bank vorlegst,das wird dann auch beachtet. schützen ü

Genau das ist eben unter bestimmten Umstaenden nicht richtig.

wenn du Schulden auf dem Konto hast, kannst du ja auch nichts abheben, wenn der Betrag über den Dispo hinausgeht. Du kannst ja nur über Geld verfügen das du auch hast!

wenn du hartz4 bekommst musst du das geld innerhalb von 7 tagen nach zahlungseingang abheben- das weiss ich- ist so. ich glaube beim kindergeld, unterhaltsgeld und wohngeld ist das auch so.