Darf mein Vermieter mir vorschreiben wie ich meine Fensterläden zu nutzen habe?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ist es meine Sache ob ich die Fensterläden zu habe oder nicht?

Aber sicher entscheidet der Mieter (ihr) wann die FL offen oder zu sind. Das ganz nach eurem Bedarf. Und das auch tagsüber. Es gibt da weder ein Gesetz, Urteil etc. welches das regeln könnte/müsste/wollte.

Die Vermieterin hätte halt keine anbringen sollen, wenn ihr sie nicht hättet schließen dürfen (wie es euch passt).

Es ist paradox, dass ihr innert Verdunklungen anbringen sollt um nur die Außenansicht nicht zu beeinflussen. Nächstens dürft ihr  sie überhaupt nicht mehr schließen, es könnte ja auch nachts die Fassade nicht mehr einheitlich anzuschauen sein ... Also, lasst euch nicht für dumm verkaufen, ihr zahlt auch für die FL Miete und dürft sie deshalb  bedarfs- und vertragsgerecht nutzen, tags und nachts.

Mal schauen, ob es da schlaue Rechtsprechungen (weitere Antworten) gibt.

Tatsächlich ist der Eigentümer für das äußere Erscheinungsbild des Hauses verantwortlich - insbesondere bei Eigentümergemeinschaften. Da kann eine solche Forderung schon legitim kommen. Warum bringt ihr nicht alternativ ein paar dunkle Vorhänge innen an? Dann gibt es keinen Stress und alle sind zufrieden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Keine schlechte Idee. Danke für die Antwort^^

... wir hier dürfen und müssen oft sogar, so die Gerichte, weil die lieben Mieter oft auf diese Art Schimmelbefall dem Vermieter in die Schuhe schieben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

@oklein: Die Antwort ist Unfug. Mit einer Veränderung der Außenfassade, die von einem Mieter in der Regel nicht vorgenommen werden darf, hat dies hier rein gar nichts zu tun.

Selbstverständlich kann die Vermieterin nicht vorschreiben, wann, wie und ob Fensterläden genutzt werden. Wenn die FS wollen, können sie den ganzen Tag die Fensterläden zulassen – dass ist selbstverständlich ganz allein ihre Angelegenheit.

Danke für die Unterstützung. "legitim kommen" heißt nicht, es gibt eine Rechtsgrundlage. und zudem verweise ich auf noch kommende jur. Antworten

Zudem werden dauerhaft geschlossene Rollläden oder Fensterläden gerne auch von zwielichten Mitbürgern als "Bewohner nicht anwesend" interpretiert ...

=> Dein Verweis ist vielleicht auch Unfug? ;-)

So zumindest habe ich auch über die Sache gedacht!

Und selbstredend sind die Fensterläden auch viel geöffnet nur würd ich gern selbst darüber entscheiden wann ich sie auf und wann zu hab.

Sofern du regelmäßig lüftest - wovon ich mal ausgehe - gehts den Vermieter nichts an, ob die Fensterläden geschlossen oder geöffnet sind.