Darf mein Arbeitgeber mich an anderes Unternehmen ausleihen?

6 Antworten

Im Allgemeinen steht eine Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB § 613 dieser Art der Ausleihe durch einen Arbeitgeber, der keine erlaubte gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung betreibt, entgegen:

Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat die Dienste im Zweifel in Person zu leisten. Der Anspruch auf die Dienste ist im Zweifel nicht übertragbar.

Eine Abweichung davon ist selbstverständlich erlaubt, wenn es im Arbeitsvertrag dazu eine entsprechende Vereinbarung gibt. Unter dieser Voraussetzung - wenn also der Arbeitsvertrag nicht deinen Arbeitsort ausdrücklich festschreibt und die Möglichkeit einer Ausleihe an einen anderen Betrieb (eines anderen Arbeitgebers) erlaubt - ist dann auch ein Einsatz etwa in einem kooperierenden Unternehmen möglich.

Dein Arbeitsvertrag gibt Auskunft darüber, wo dein Einsatzort ist und ob du entsprechend dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auch bei Kunden direkt eingesetzt werden kannst.

ob du entsprechend dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Dieser Frage hat mit der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung ja gerade nichts zu tun!

@Familiengerd

Ich weiß ja nicht was der Arbeitnehmer in seinem Vertrag stehen hat.... in meinem letzten Vertrag war explizit geregelt, dass man zum einem an jedem Standort des Unternehmens eingesetzt werden kann als auch auf Basis des AÜGs bei Kunden...

@Angelus2012

Vielleicht hat der AG des Fragestellers ja ebenfalls eine Zulassung für AÜG ... in der Frage steht ja nicht viel..

Ja was ist das für ein Unternehmen wo du arbeitest.

Es kommt immer drauf an.

Wenn dein Unternehmen mit anderen zusammen arbeitet dann ist es vollkommen normal da brauchst du dich nicht wundern.

Ausserdem ist das im grunde genommen auch nix schlimmes So kommst du mit neuen Leuten in Kontakt und kannst zeigen das du ein guter Mitarbeiter bist.

Also wenn muss es unter den Firmen einen Vertrag geben, damit ist auch geklärt wer welches Geld bezahlt wer wie wo versichert ist etc.

bei mir war es auch so und es war rechtens. Firma A konnte mir bestimmte Lerninhalte nicht beibringen also musste ich für eine gewisse Zeit in Firma B um diese dort zu erlernen. Von Firma B der Lehrling kam dann in Firma A und so konnten uns Azubis alle Lerninhalte in so einem Verband beigebracht werden.

Kommt drauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Bei mir ist es so, dass mein Arbeitgeber mich innerhalb des Unternehmens deutschlandweit bei Bedarf einsetzen kann.

Lies mal deinen Arbeitsvertrag genau durch.

Das problem ist das viele Menschen heut zu tage einfach nicht lesen und einfach unterschreiben und sich hinterher wundern

@Jantano2014

Wohl wahr. Aber Gehalt und Urlaub lesen sie sich zumindest immer durch, auch wenn manche den Unterschied zwischen Brutto und Netto nicht ganz durchschauen...