Berufskrankheit: Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei einer Umschulung?
Hallo, ich bin Fahrzeuglackierer und habe häufig Atemprobleme. Es ist rausgekommen das ich an Asthma leide und diesen Beruf nicht mehr ausüben kann, die BG hat die Berufskrankheit akzeptiert und bietet eine Umschulung an. Nur ist die Bezahlung 70% sehr gering, ich habe vor Jahren eine BerufsunfähigkeitsVersicherung abgeschlossen, greift die Versicherung auch in meinem Fall? Ich bin in meinem erlernten 60% Berufsunfähig.
2 Antworten
Du bist berufsunfähig i.S.d. des BU-Vertrags, also steht dir von dort die vereinbarte BU Rente zu.
Ich gehe mal davon aus, dass es in dem Vertrag keine abstrakte Verweisbarkeit gibt da dieser neueren Datums sei.
Wenn du einen neuen Beruf ausübst oder eine Umschulung machst, musst du aber schauen, was die AVB hier schreiben, u.a. beim Thema konkrete Verweisbarkeit.
Oft steht dort in etwa, wenn du konkret einen Beruf ausübst der in etwa (80% des vorigen Nettoeinkommens) der vorigen Lebensstellung entspricht, keine Leistungen mehr beanspruchen kannst.
Was sagt denn der Mensch, der dir den Vertrag vermittelt hat und dafür die Bestandspflegeprovision erhält?
Ich kann keine konkreteren Aussagen machen ohne Vertrag und AVB gelesen zu haben.
danke, ich rufe morgen meinen Versicherungsmakler an. er hat mir damals versichert das es alles gut ist. im Vertrag steht das ich 50% bu sein muss, aber wegen Gehältern konnte ich nichts finden. Mir reicht es schon wenn ich keine finanziellen Einbußen habe. Ich studiere morgen nochmal den Vertrag und melde mich nochmal
Das kommt auf die Versicherung an. Da gibt es viele verschiedene Bedingungen. Aber 60% wird auf jeden Fall zu wenig sein.
ich habe vergessen zu erwähnen, im Vertrag steht das die ab 50% zahlen. ich weiß nur nicht ob es in Kombination mit der Umschulung geht.
danke für die Antwort
Berufsunfähig ist, wer seinen aktuell ausgeübten Beruf zu. mind. 50% nicht mehr ausüben kann aufgrund von Krankheit, Unfall oder (mehr als altersbedingtem) Kräfteverfall.
60 > 50.
Ergo, Fragesteller ist berufsunfähig.