Darf man Straftäter beim begehen der Tat Filmen?darf man auch präventiv filmen, wenn man zB weiß, man begegnet jz einen betrunkenen?

2 Antworten

Das Filmen von Personen ist per se nicht verboten. Da machen auch Straftäter und Betrunkene keine Ausnahme. Letztere noch eher, weil man damit

"eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt".

Das ist nach §201a BGB verboten.

Das ist nicht so leicht zu beantworten.

Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, jemanden einfach so filmen ohne dessen Einwilligung.

Zudem können Beweismaterialien, die aus einer Straftat bestehen - sprich das Filmen ohne Einwilligung - nicht vor Gericht verwendet werden.

Anstatt zu filmen, sollte man also besser einschreiten und/oder direkt die Polizei rufen.