Darf man mit den Mofa auf die Hauptstrasse?

7 Antworten

Falls du ein Mofa meinst, das auf 25 km/h gedrosselt ist, darfst du das auf allen Straßen fahren, außer auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, auf denen du mindestens 60 km/h fahren können müsstest.

Allerdings macht es Sinn, außerorts mit dem Mofa auf dem Fahrradweg oder dem Seitenstreifen (falls vorhanden) zu fahren, um den Verkehrsfluss nicht unnötig zu behindern und dich selbst und andere nicht unnötig zu gefährden.

Abahatchi  12.03.2018, 09:14
auf denen du mindestens 60 km/h fahren können müsstest.

Steht das nicht etwas anderes? Fahrzeuge die eine zulässige Höchstgeschwigikeit von mehr als 60 Kmh haben. Das wären bei mir gerundet 61 Kmh.

Jedes Motorrad, das eben in den Papieren mit 61 Kmh eingetragen ist, darf auf die Autobahn. Natürlich, wenn es ordnungsgemäsz zugelassen wurde.

Abahatchi  12.03.2018, 09:17
dich selbst und andere nicht unnötig zu gefährden.

In Deutschland darf man nur mit gültiger Fahrerlaubnis fahren. Dies bedingt die Kenntnis, nicht riskant zu fahren. Wenn man eben der Sicherheit wegen 700 Km dem Mofa mit 25 Kmh hinterherfahren musz, um keine Gefährdung herauf zu beschwören, dann musz man eben wie bei entsprechend dichtem Nebel entsprechend sicher fahren.

Das gibt es gar nichts zu diskutieren.
profanity  12.03.2018, 09:43
@Abahatchi
In Deutschland darf man nur mit gültiger Fahrerlaubnis fahren.

Das ist nur bedingt richtig. Falls man vor dem 01.04.1965 geboren wurde, darf man ein Mofa mit 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auch ohne jegliche Fahrerlaubnis fahren.

migebuff  12.03.2018, 11:09
@profanity

Ein Mofa darf man, wie jedes andere fahrerlaubnisfreie Fahrzeug auch, grundsätzlich ohne Fahrerlaubnis fahren.

profanity  12.03.2018, 12:07
@migebuff

Das ist, gelinde gesagt, Blödsinn, denn jeder, der nach dem 01.04.65 geboren wurde, braucht dafür eine Mofaprüfbescheinigung.

migebuff  12.03.2018, 12:40
@profanity

Ja, das ist korrekt und hat wie erwartet mit meinem Beitrag nicht das Geringste zu tun. Wenn du irgendwann mal zumindest die absoluten Grundlagen der FeV beherrschst und somit den Unterschied zwischen einer Fahrerlaubnis und einer Prüfbescheinigung verstanden hast, können wir uns nochmal drüber unterhalten, wer hier "Blödsinn" schreibt.

profanity  12.03.2018, 12:50
@migebuff
Der Bewerber um eine solche Prüfbescheinigung muss eine Ausbildung (theoretisch von sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten und praktisch von einer Doppelstunde zu 90 Minuten) absolvieren sowie seine Kenntnisse in einer theoretischen Prüfung unter Beweis stellen. Träger der Mofa-Ausbildung ist in der Regel eine Fahrschule, kann aber auch eine sonstige Bildungseinrichtung mit der behördlich genehmigten Ausbildungsbefähigung sein.

Es ist mir schon klar, dass eine Prüfbescheinigung nicht das Selbe ist wie eine Fahrerlaubnis, da auch der praktische Teil fehlt. Dennoch ist die PB in Teilen einer Fahrerlaubnis ähnlich, denn ohne sie darf niemand (außer die o. g. Ausnahmen) ein entsprechendes Kraftfahrzeug führen.

Nebenbei finde ich es ausgesprochen arrogant von dir zu behaupten, dass ich die Grundlagen der FeV nicht beherrschen würde. Du lehnst dich ziemlich weit aus dem Fenster.

migebuff  12.03.2018, 12:53
@profanity

Nein, ich lehne mich aus keinem Fenster. Es ist offensichtlich, dass die Grundlagen fehlen. Sonst hättest du meinen Beitrag, in dem ich schrieb, dass ein Mofa fahrerlaubnisfrei ist (siehe §4 Abs 1 Nr 1 FeV) nicht als "Blödsinn" bezeichnet.

Abahatchi  13.03.2018, 00:31
@migebuff
den Unterschied zwischen einer Fahrerlaubnis und einer Prüfbescheinigung verstanden hast, 

Mit der Prüfbescheinigung ist es erlaubt, ein bestimmtes Fahrzeug zu führen. Somit ist dem Sinne nach auch eine Prüfbescheinigung eine Fahrerlaubnis im wahrsten Sinne des Wortes.

Abahatchi  13.03.2018, 00:48
@migebuff
dass ein Mofa fahrerlaubnisfrei ist (siehe §4 Abs 1 Nr 1 FeV) nicht als "Blödsinn" bezeichnet.

Lies bitte, was in dem von Dir zitierten § steht. Das steht, wenn das Mofa nicht mehr als 25 Kmh auf gerader Strasze bringt. Wo findest Du jetzt genau diese Angabe bei der Frage des Fragestellers? WO?

Also, ich kann dazu nichts finden und das Mofa von meinem Nachbarn bringt ganze 50 Sachen. Was wäre, wenn er der Fragesteller ist?

Wer schreibt hier "Blödsinn" in Bezug auf unzureichende Angaben des Fragestellers? Profanity formulierte zu mindest mit Vorsicht: "Falls du ein Mofa meinst, das auf 25 km/h gedrosselt..."

Grusz Abahatchi

migebuff  13.03.2018, 07:30
@Abahatchi

Somit ist dem Sinne nach auch eine Prüfbescheinigung eine Fahrerlaubnis im wahrsten Sinne des Wortes.

Das mag nach deiner persönlichen Meinung so sein, rechtlich ist es natürlich, wie gewisse Leute hier so schön sagen würden, "Blödsinn".

§4 FeV: Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind (...)

Von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen, aber trotzdem fahrerlaubnispflichtig. Genial. Dann lassen wir das so stehen, du hast Recht und die FeV irrt sich.

das Mofa von meinem Nachbarn bringt ganze 50 Sachen.

Da wären wir wieder bei den bereits angesprochenen Grundlagen. Ein Mofa fährt 25 km/h. Bei 26 km/h wird es zum Kleinkraftrad.

profanity  13.03.2018, 07:37
@Abahatchi

Tröste dich, mein lieber Abahatchi, in jeder Community gibt es diesen einen Korinthenkacker, der sich auf Teufel komm raus eine Klugscheißertasse verdienen will. So what? :D

Abahatchi  13.03.2018, 10:44
@migebuff
Das mag nach deiner persönlichen Meinung so sein, rechtlich ist es natürlich, wie gewisse Leute hier so schön sagen würden, "Blödsinn".

Es gibt Wortwahl im rechtlichen Sinne und mal im Verständnis jener, die Nutzer und Sprechen der deutschen Sprache sind, also umgangssprachlich. Eine Erlaubnis besagt, dasz etwas erlaubt ist und darum ist es egal, wie die Erlaubnis dann im einzelnen rechtlichen Sinne heiszt, es ist und bleibt die Erlaubnis zum fahren.

Anderer Aspekt!

Wir sind auf einer "deutschsprachigen" Webseite und nicht auf einer für Bundesdeutsche Staatsangehörige. Es gibt noch Staaten, in denen ganz offiziell deutsch gesprochen wird. Vielleicht kennst Du ja einige von denen. Du geht nämlich in Deiner gesamten Argumentation nur von der BRD aus. gutefragenet ist aber für alle Menschen aus deutschsprachigen Staaten offen. ALLE!

Viele sagen nicht nur Führerschein, sondern Lenkerlaubnis, Pappe, Fahrerlaubnis, Permis, Fahrausweis, Lappen, Lenkberechtigung, Billet, . Wenn eine Richter einen Angeklagten fragt, "fuhren sie und Erlaubnis" und der Angeklagte antwort "ne, ich hatte ken Lappen dabei", meinst Du, er wird dann freigesprochen, weil er nicht Führerschein sagte sondern Lappen?

Du magst durchaus, und dies weis ich zu schätzen, richtige Ansätze zu bringen und im Sinne des Fragestellers zu antworten. Das machen nicht alle hier, aber etwas Selbstkritik würde Dir einfach besser stehen.

Grusz Abahatchi

Abahatchi  13.03.2018, 10:54
@migebuff
 mag nach deiner persönlichen Meinung so sein, rechtlich ist es natürlich,

Was meinst Du, wenn Du nur noch alle Wörter, die Du so den ganzen Tag benutzt, nur noch im 100% rechtlich definierten Sinne nutzen dürftest, dann kämmtest Du vermutlich nicht mehr zum Schreiben noch zum Sprechen. Schon die Wörter "unverzüglich" bzw. "umgehend" werden völlig dem allgemeinen deutschen Verständnis zu wider von den Mühlen der Justiz im Rahmen der dort eigenen offiziellen Definitionen benutzt.

Alles was mich zum Fahren von Fahrzeugen berechtigt, alles was mir das Fahren von Fahrzeugen erlaubt ist umgangssprachlich eine Fahrerlaubnis.

Du kannst natürlich und ich könnte natürlich auch jedes Mal zu meinen Aussagen schreiben: im rechtlichen Sinne bzw. umgangssprachlich.

Grusz Abahatchi

Abahatchi  13.03.2018, 18:10
@profanity
Falls man vor dem 01.04.1965 geboren wurde, darf man ein Mofa mit 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auch ohne jegliche Fahrerlaubnis fahren.

Was ja eine Erlaubnis zum fahren von Fahrzeugen darstellt und somit eine Fahrerlaubnis ist und man dem zu folge nicht ohne Fahrerlaubnis fahren würde.

Bei der Gestaltung und Formulierung von Gesetzten und Verordnungen sitzen eben keine Leute, die wüstzen, was Paradoxa sind. Daher natürlich auch immer dieser "Knatsch".

migebuff  13.03.2018, 19:03
@Abahatchi
nicht ohne Fahrerlaubnis fahren

Warum denn nun schon wieder das angebliche Fahren ohne Fahrerlaubnis?

FoFE ist eine Straftat nach §21 StVG, Voraussetzung ist das Führen eines Kraftfahrzeugs "ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis". Fahrerlaubnis ist nach §1 FeV erforderlich für Kraftfahrzeuge, nach §4 FeV werden Mofas von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen.

Voraussetzung für das Führen eines Mofas oder 25km/h-KKRs ist laut §5 FeV eine abgelegte Prüfung sowie praktische Unterweisung, eine "Erlaubnis" von irgendeiner Behörde ist nicht erforderlich, wird auch nicht ausgestellt, es findet kein Verwaltungsakt der "Erteilung" statt, lediglich ein Nachweis über die bestande Prüfung wird ausgestellt.

Eine weitere Diskussion ist hier nicht mehr erforderlich, der Fragesteller hat alle Rechtsgrundlagen genannt bekommen und soll nun bitte selbst entscheiden, ob er an solche Dinge wie eine Fahrerlaubnis für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge glaubt oder sich an die Gesetzestexte hält.

Abahatchi  14.03.2018, 11:47
@migebuff

Willst Du nicht mitdenken oder ist heute nicht Dein Tag? Ich meine die Frage durchaus ernst. Es ging um Paradoxa und Du hast doch gerade selbst mit Deinem Kommentar genau diesen Aspekt bestätigt.

Worin besteht also Dein Problem? Überfliegst Du nur die ganzen Kommentare oder kannst Du sie inhaltlich bzw. im Kontext nicht verstehen?

Das sagt ja schon der Name: MOtor FAhrrad -> MOFA. Das Mofa gilt also als motorisiertes Fahrrad, und was man mit dem Fahrrad darf solltest du ja wissen ;)

Nur Straßen mit blauen Beschilderungen, also Kraftfahrstraßen und Autobahnen sind für dirch tabu.

Straßen mit gelber Beschilderung darfst du befahren, also alles zwischen Stadt- und Bundesstraßen.

Abahatchi  12.03.2018, 09:23
Straßen mit gelber Beschilderung darfst du befahren

Wer Mofa fahren will, der sollte ein Fahrerlaubnis haben. Wer eine Fahrerlaubnis hat und diese Frage hier stellen musz, dem sollte wohl eher die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Ginge es nach mir, dürfte der Fragesteller nirgends fahren.

Hamburger02  12.03.2018, 09:50
@Abahatchi

Wenn es danach ginge, müsste man wohl auch 1/3 der Autoführerscheine entziehen. Ich sehe das jedenfalls nicht so eng.

migebuff  12.03.2018, 11:12
@Abahatchi

Naja. Und wer nichtmal eine Fahrerlaubnis von einer Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h unterscheiden kann, dem sollte die Schreiberlaubnis bei Rechtsfragen mit Bezug auf den Straßenverkehr entzogen werden.

Abahatchi  13.03.2018, 00:37
@Hamburger02
Ich sehe das jedenfalls nicht so eng.

Geile Einstellung, habe ich sofort gedäumt. Nur Tot sind gute Verkehrsteilnehmer.

Abahatchi  13.03.2018, 00:40
@migebuff
wer nichtmal eine Fahrerlaubnis von einer Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h unterscheiden kann

Kann ich, aber im Gegensatz zu Dir kann ich noch richtig lesen und somit auch die Frage und da steht nirgends, das sein Mofa nur 25 Kmh bringt.

Grusz Abahatchi

migebuff  13.03.2018, 07:31
@Abahatchi
da steht nirgends, das sein Mofa nur 25 Kmh bringt.

In der Überschrift steht "Mofa", dadurch ergibt sich zwangsläufig, dass es nicht schneller als 25 fährt. Über 25 wird es zum Kleinkraftrad.

Abahatchi  13.03.2018, 18:13
@migebuff
In der Überschrift steht "Mofa", dadurch ergibt sich zwangsläufig, dass es nicht schneller als 25 fährt. 

Ein Mofa ist ein motorisiertes Fahrrad bzw. ein Fahrrad mit Hilfsmotor und das Fahrrad mit Hilfsmotor von meinem Nachbarn schafft locker 50. Vermutlich ist mein Nachbar jene Person, die hier die Frage stellte, wat sachst nu?

Grusz Abahatchi

migebuff  13.03.2018, 18:51
@Abahatchi
das Fahrrad mit Hilfsmotor von meinem Nachbarn schafft locker 50.

Somit ist das angebliche FmH ein Kleinkraftrad nach §2 Nr 11 FZV. Hatte ich oben bereits geschrieben.

Abahatchi  15.03.2018, 01:16
@migebuff

Wenn einfach Deutsche im Gespräch von "unverzüglich" sprechen, meinen sie etwas anderes, als wenn es im Urteil eines Richters steht.

Es mag sein, dasz besagtes Gefährt, im Sinne der StVO auch ein Kleinkraftrad ist, trotzdem ist es für jeden Deutschen, der es stehen sieht einfach nur ein Fahrrad mit angebautem Hilfsmotor und somit ein Mofa.

Falls Du es immer noch nicht begreifen willst, dasz "laufen" auch "fließen" und nicht nur "laufen" mit Beinen, sondern das Dahinrinnen von Wasser im Deutschen bedeutet, aber nicht im rechtlichen Sinne, dann ist es dennoch nicht falsch, sondern absolut richtig, wenn man sagt, dasz Wasser aus dem Hahn läuft, selbst wenn mit Hahn nicht der Gockel vom Misthaufen auf dem Bauernhof gemeint ist, sondern ein "Wasserauslaufventil".

Rechtsdeutsch und Behördendeutsch unterscheidet sich grundlegend vom Deutsch, als solches. Damit sind aber nicht die Bezeichnungen der gesprochenen und geschriebenen deutschen Sprache falsch. Vielmehr sind die Verwendungen in den Gesetzten und Verordnungen einfach unpassend und noch öfters paradox.

Grusz Abahatchi

Ja darf man.Du bist kein Verkehrshinternis.Nur auf Schnellstrassen und Autobahnen darf man nicht fahren.

Abahatchi  12.03.2018, 09:27
Du bist kein Verkehrshinternis.

Richtig, denn er wäre ja ein Verkehrshindernis. Ein Verkehrshinternis wäre er ja nur, wenn man ihn überholt hätte.

Übrigens, mir wird über.vor allem wenn man einen Mofafaher vor sich hat, der offensichtlich nicht einmal weis, wo er fahren darf. Solchen Leuten sollte zwingend die Fahrerlaubnis entzogen werden. Vermutlich ist er der Mofafahrer, der letztens von mir an der Kreuzung bei grün stand und mit seinem Handy über gutefrage.net klären lies, bei welcher Farbe man über eine Kreuzung fahren darf.

Es gibt keine 80er Zonen nur 30

Abahatchi  12.03.2018, 09:21

übrigens, ich kann nur hoffen, dasz der Fragesteller kein Mofa hat und nur Interessehalber fragt. Wenn er eine Fahrerlaubnis und ein Mofa hat, und dann diese Frage stellt...... ich mache mir sorgen!