Darf man getönte Scheinwerfer haben?

7 Antworten

Wenn das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen soll, nein!

Solltes du bei Nacht in einen Unfall verwickelt sein und es wird Dein Fahrzeug begutachtet, hast du ganz schlechte Karten.

Also eig. Darf man es nicht. Ich selber habe meine Scheinwerfer mit einer etwas dunkleren Folie foliert und fahre damit schon 4 Jahre rum. Weder dem TÜV noch den etlichen Polizeikontrollen ist das bisher aufgefallen und das obwohl ich auch noch tagfahrstreifen in den Scheinwerfer eingebaut habe. Die Entscheidung liegt bei dir ob du das Risiko eingehen möchtest.

Selbst tönen ist nicht erlaubt. Einfach aus dem Grund weil dann die TÜV-Freigabe erlischt, weil du das Originalteil verändert hast. Du darfst aber getönte Scheinwerfer verwenden, die dein Hersteller anbietet. Weil diese haben garantiert das OK vom TÜV.

Einfach tönen darf man sie nicht, man darf Bereiche die keine Auswirkung auf die Ausleuchtung haben tönen.

Dies muss dann aber auch von TÜV&Co abgenommen werden. Gewöhnlich nutzt man dafür Scheinwerfer aus dem Zubehör bei denen die Herstellerfirma sich bereits die Mühe machte die abgenommen zu bekommen.

nur wenn es welche mit freigabe sind,tüv oder hersteller