Autoscheiben Tönen Komplett?

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4 Antworten

Die gemeinsamen EU-Zulassungsbestimmungen machen es möglich, dass
neuerdings auch die vorderen Seitenscheiben getönt werden dürfen, FALLS
noch mindestens 72% des Lichts durchgelassen werden; Windschutzscheibe
darf weiter NICHT NACHTRÄGLICH GETÖNT werden.

... aber wehe, du hast das Gutachten für diese Folie nicht dabei
oder man sieht die Prüfnummer nicht im Sichtbereich der Scheibe: Dann
darfste die VOR DEN AUGEN DER RENNLEITUNG wieder runterreißen, solltest
Du mal in 'ne Verkehrskontrolle geraten; spätestens im nächsten
HU-Termin wäre dann eh' Schluss mit lustig.

Persönlich finde ich diese Regelung aber bedenklich; is' aber
gültiges EU-Recht ... und mittler Weile auch in die deutsche StVZO
übernommen.

Nein, es dürfen nur die hinteren Scheiben getönt werden. Die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben (Fahrer und Beifahrer) dürfen nicht getönt sein. Zudem muss man die Tönung der Scheiben beim TÜV / DEKRA eintragen lassen, da eine Scheibentönung als bauliche Veränderung an Fahrzeug gilt, welche unverzüglich eingetragen werden muss.

Nein. Außer der Windschutzschreibe dürfen auch die vorderen Seitenscheiben nicht vollstöndig getönt sein

Nur die Heckscheibe und die hinteren Seitenscheiben dürfen getönt werden. Bei den vorderen Seitenscheiben ist es nicht erlaubt.