Darf man alle Scheiben tönen?

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Die Frontscheibe darf nicht mit schwarzer Folie getönt werden. Kann - je nach Folie - soweit gehen, das die ABE des Fahrzeugs erlischt.

Kommt darauf an, ob alle Scheiben mit Tönungsfolie beklebt sind, oder ob sie bedampft sind und der Grad der Tönung mittels eines Schalters variiert werden kann. Dabei handelt es sich dann nicht um eine dauerhafte Tönung und die hat sogar TÜV.

Ich würde sagen, dass das NICHT erlaubt ist -----------> zumindest die Windschutzscheibe & die vorderen Seitenscheiben dürfen nicht foliert werden.. In meiner Kindheit gab es 'nen Bekannten meiner Nachbarn, der einen Omega Kombi fuhr & die vorderen Seitenscheinen zur Hälfte auch foliert hatte.. das gab auch Ärger!

Es gibt zwar Ausnahmegenehmigungen, aber die beziehen sich eher darauf, wenn die Tönung z.B. Werksausstattung gewesen ist oder regulierbar wäre. Dennoch: Erscheint mir unlogisch!

Grundsätzlich dürfen alle Scheiben eines Autos getönt sein.

Nur nachträglich tönen oder mit Scheibenfolie bekleben darf man nur die Scheiben ab B-Säule nach hinten und die Heckscheibe. Ab bestimmten Tönungsgad der Heckscheibe ist ein rechter Aussenspiegel erforderlich

Die vorderen Seitenscheiben und die Frontscheibe dürfen nur im Gals selbst getönt sein, also werksmäßig. Bei Renault gibt es das viel.

Die Windschutzscheibe darf am oberen Rand mit einem 10cm breiten Streifen "Sonnenschutz" foliert werden.

scheiben sind oft schon etwas von werk aus getönt. von daher is des normale tönen eigentlich nur eine art nacharbeit. vorne is die tönung meist schon ausreichend und darf nicht ergänzt werden. daher ist alles ab der b-säule möglich. vorgegeben wirds vom tüv - andere länder, andere sitten. in tschechien darfst z.b. vorne auch tönen.

btw. ich hab mal was gehört von ärztlichen gutachten für die augen womit dann eine tönung vorne möglich sein soll. aber auch nicht ganz schwarz. hab aber noch niemanden getroffen der des wirklich gemacht hat.