Versicherung: Baum auf Auto gefallen, wer zahlt?

5 Antworten

Erkundigt euch bei der Gebäudeversicherung. Versicherungen zahlen aber nur wenn der Wind ziemlich stark war. ...ab Windstärke 8(???) Das kann man über das Wetteramt nachweisen - Versicherungen fragen dort nach.

Evtl. tritt die Hausbesitzerhaftpflicht ein. In beider Fällen aber nur, wenn der Baum nachweislich NICHT morsch war.

Die Teilkasko-Versicherung des KFZ Halters wird nicht bezahlen.

Wenn es sich tatsächlich um einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 gehandelt hat, dann würde tatsächlich auch die Teilkasko des Fahrzeugs zahlen

@SaVer79

Bei Sturm würde die TK in erster Linie in Anspruch genommen.

Grundsatz: Eigenversicherung vor Fremdversicherung

Herrschte zum Schadenzeitpunkt Sturm (8 Bft. oder mehr), zahlt die Teilkaskoversicherung des Autos. Fehlte es aber am Sturm: Der Grundstücksbesitzer haftet für solche Schäden, wenn er z. B. seine Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt hat. Also beispielsweise dann, wenn er einen erkennbar kranken oder in seiner Standfestigkeit sonst irgendwie beeinträchtigten Baum nicht rechtzeitig gesichert oder gefällt hat.

Das klärt im Zweifel ein Gericht. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du den Baum regelmäßig auf Stabilität hast prüfen lassen, hast Du schonmal gute Karten.

Wenn der nicht morsch war, muss aber ein ganz schöner Orkan getobt haben. Am besten versuchst Du noch, vom Wetteramt oder aus der Presse die Windstärke vor Ort nachzuweisen, die geherrscht hat.

Der Anspruchsteller muss hier tätig werden und seinen Anspruch begründen. Der Hausbesitzer kann das erst mal auf sich zukommen lassen, und dann an seine PH weiter leiten. Bei EFH ist die Haus- und Grund eingeschlossen.

Der Autobesitzer muß erstmal seine Ansprüche stellen und diese auch begründen.

Dann kannst du dies deiner Haus-Haftpflichtversicherung mitteilen. Diese überprüft dann diesen Schadensfall. Leistet bei berechtigtem Anspruch oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Wenn es Sturm war (mindestens Windstärke 8) zahlt seine Teilkasko. Wenn der Baum "gesund" war, hat er Pech gehabt. Er müsste dem Grundbesitzer nachweisen, dass er seine Verkehrssicherungspflicht nicht wahrgenommen hat. Wenn eine Forderung kommt, könnt ihr diese an eure Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht weiter leiten. Diese wird einen unberechtigten Anspruch abweisen und einen berechtigten Anspruch befriedigen.