Darf eine Abmahnung öffentlich gemacht werden?

5 Antworten

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Das ist natürlich nicht in Ordnung. Eine Klage würde ich aber für ein zu großes Geschoss betrachten. Wie schon erwähnt kannt du den Betrieb umgekehrt ebenfalls abmahnen. Du kannst auch in einem persönlichen Gespräch darauf hinweisen, dass du dir das verbittest. Wenn der Betrieb einen Datenschutzbeauftragten hat, kannst du dich auch an ihn wenden.

Wenn der Betrieb keinen Datenschutzbeaufragten hat, aber einen haben müsste (das ist schon ab 9 Mitarbeitern erforderlich, die mit geschützten Daten zu tun haben), könnte der Betrieb theoretisch erhebliche Schwierigeiten wegen dieses Versäumisses bekommen.

Aber wie gesagt, ich würde es erst mit einem deutlichen Gespräch versuchen.

wegen demuetigung kannst du deinen arbeitgeber nicht verklagen. Aber er hat gegen das datenschutzgesetz verstossen. Sowas muss vertraulich behandelt werden. Geh zu deinem betriebsrat und besprich mit ihm das. Er kann auch alleine oder mit dir mit der geschaeftsleitung sprechen.

Bestimmt nicht.

Nebenbei: Wer hat das getan?

Guten Tag,

ich habe letzte Woche eine schriftliche Abmahnung vom meinem Arbeitgeber erhalten, da mein Krankenschein nicht pünktlich eingetroffen ist. Dies war mir schon unangenehm genug. Doch nun hat mich ein Kollege auf eben diese Abmahnung angesprochen. Die GF habe ihm davon erzählt. Inzwischen hat es sich in der gesamten Abteilung bereits rumgesprochen und ich fühle mich vorgeführt und gedemütigt. Ich wollte nicht dass dies öffentlich gemacht wird! Kann ich nun meinen Arbeitgeber wegen Demütigung verklagen? Was kann ich rechtlich tun?

 

Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

@kimleonie2

Danke für den Text. Bei meiner Antwort gab es ja nur die Überschrift ;-))

Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat? Wenn ja, rede mal mit diesem.  Es gibt doch bestimmt auch einen Datenschutzbeauftragten. Dieser soll sich hier mal kümmern und der GF klar machen, dass sie gegen das Datenschutzgesetz verstoßen hat. Diese sollte sich bei Dir auch entschuldigen.

Ansonsten sehe ich hier keinen Sinn zu klagen. Was möchtest Du denn damit erreichen? 

Die Geschichte ist leider schon passiert und öffentlich. Sie zeugt von einem schlechten Stil des AG (vom Datenschutzgesetz mal abgesehen) und auch des Kollegen. 

@Hexle2

Einen Betriebsrat gibt es leider nicht. Ich werde mich woanders bewerben, sehe für mich da jetzt keine Zukunft mehr und klar kann ich mit dem GF darüber reden, aber rückgängig kann es auch nicht mehr gemacht werden wie du sagtest. 

Habe natürlich gehofft dass ich eine Entschädigung bekäme wenn ich klage, aber anscheinend geht das doch nicht so leicht. Danke für die Antwort

@kimleonie2

Bitte, gerne.

Ich wünsche Dir viel Glück bei der Suche nach einem anderen AG. Auf so eine GF wie die jetzige, kann wohl jeder verzichten.

Es gibt sowas, das man Datenschutz nennt. Also nein.

Kann ich nun meinen Arbeitgeber wegen Demütigung verklagen?

Nein, aber du kannst deinen Arbeitgeber nun dafür abmahnen. Abmahnungen sind auch in diese Richtung möglich.

Nein das darf er sicherlich nicht