Darf man dem Arbeitnehmer einen freien Tag schenken oder MUSS der vom Urlaub abgezogen werden?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Darfst Du jederzeit und soviel Du willst. Aber den gesetzlichen Mindesturlaub (24 Tage(?)) MUSST Du ihnen trotzdem geben.

Natürlich kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzliche freie Tage (z.B. den genannten "Brückentag") bei Fortzahlung der Bezüge gewähren.

Er ist darin genau so frei, wie er ihnen mehr Urlaub gewähren kann, als nach dem Gesetz vorgeschrieben oder über Tarifvertrag (und auch Arbeitsvertrag) vereinbart.

Das gehört mit zu den sozialen Leistungen, bei denen es für die Besserstellung von Arbeitnehmern keine Begrenzungen gibt.

Ich denke einmal: Wer sich als Arbeitgeber so verhält, dem werden es "seine" Arbeitnehmer sicherlich irgend wann einmal auch danken.

GENAU so ist es...!

Das ist sicherlich erlaubt. Allerdings kann es Probleme geben, wenn nur einzelne den Tag geschenkt bekommen. Dann müsste es dafür nachvollziehbare Begründungen geben, sonst könnte es sein, dass andere den freien Tag einklagen.

Was sie nicht gewinnen würden. Chef schenkt MA freien Tag als Belohnung für besondere Leistungen...z.B. :)

Gemeint sind alle Mitarbeiter.

Der Chef muß den zusätzlichen freien Tag nicht Urlaub nennen.

Am Freitag ist keine Arbeit für Euch da, Ihr bleibt zu Hause, bekommt es aber selbstverständlich bezahlt.

Das versuch mal einzuklagen.

;-)

Natürlich steht dem nichts im Wege,wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen bezahlten freien Tag schenkt.

Wenn in einem Betrieb an einem Brückentag nicht gearbeitet wird,muss für diesen Tag der normale Lohn gezahlt werden.

wenn der arbeitgeber das ok findet, kann er seinem mitarbeiter auch so einen freien tag schenken...