Darf man als Wohnungseigentümer Wasserzähler anbringen?

12 Antworten

Sie brauchen einen formalen mehrheitlichen Beschluß. Der Verwalter kann dann die Installation der Wasserzähler für Wohnungseigentumseinheiten und für das Teileigentum in Auftrag geben. Der Beschluß ermöglicht dem Verwalter den Umlageschlüsssel von "pro Kopf" auf dann gemessene Individualwerte je Einheit zu ändern.

Der Einbau in Deiner Wohnung ist Dir natürlich freigestellt! Die Abrechnung hat, wenn in einer Wohnung eine geeichte Messeinrichtung installiert ist über diese Messeinrichung zu erfolgen. Der Rest ist dann unter den anderen Wohneinheiten auf zu teilen. Bei der Konstellation der Nutzung der Wohn- und Geschäftseinheiten ist ein Einbau geeigneter und geeichter Meßgeräte sehr zu empfehlen!

grottenfalsch. Beachte das WEG

@Tabaluga1961

Welches WEG? Das der Bundesrepublik Deutschland oder das Österreichs? Und welche Paragraphen meinst Du betrifft die Fragestellung hier Deiner Meinung nach?

Normalerweise müsst Ihre die Wasserkosten getrennt abrechnen..

Aller andere ist doch vollkommen ungerecht. ####

Nur mal ein Beispiel:

Inder Arztpraxis waschen sie sich den ganzen Tag die Hände. Du dagegen bist den ganzen Tag arbeiten. Dazu kommt der Wasserverbrauch durch Toiletten.

Das gleiche gilt wenn ein Mieter viele Pflanzen hat die im Sommer richtig Wasser brauchen und der andere hat Plastikpflanzen.

Also das Argument, dass in der Praxis nicht geduscht wird wäre schon mal hinfällig.

Zumal es technisch keinen großen Aufwand darstellt, Wasseruhren einzubauen, würde ich das machen.

Das jetzt auch nicht dass sich dann alle einzeln beim Versorger anmelden müssen. Das hießen nämlich jeder Zahlt eine Grundgebühr.

Ihr könnt euch die Wasseruhren auch privat einbauen lassen. Und jeder zahlt eben den tatsächlichen Verbrauch in den Topf.

Wenn die anderen nicht mitziehen, mach es alleine, dann hast du wenigstens einen Überblick.

Mich wundert das es so was überhaupt noch gibt.

und uns wundert deine Antwort. Es gibt genug Gerichtsurteile dagegen. Außerdem ist es nicht möglich den genauen Verbrauch und den Wert hierfür zu errechnen. Es gibt für alles Gesetze - WEG - und die sagen was anderes.

@Tabaluga1961

Bist Du dir sicher? Seit wann ist denn die WEG für das Wasser zuständig? Es wird doch im Sondereigentum verbraucht, oder?

@Tabaluga1961
Es gibt genug Gerichtsurteile dagegen

Schön wäre gewesen, wenn IHR wenigsten ein Gerichtsurteil geliefert hättet.

Außerdem ist es nicht möglich den genauen Verbrauch und den Wert hierfür zu errechnen

Aha, welchen Sinn machen denn dann überhaupt Messgeräte de einen Verbrauch dokumentieren ?

Wenn die anderen nicht mitziehen, mach es alleine, dann hast du wenigstens einen Überblick.

Ich bin überhaupt nicht auf die Gesetzeslage eingegangen.

Aber ich bin auf die Gesetzgebung gespannt die es einem Verbraucher verbietet, seinen tatsächlichen Wasserverbrauch zu ermitteln.

Hierfür schon mal vielen Dank im Voraus.

@schleudermaxe

Sorry, die Antwort war eigentlich für Tabaluga bestimmt

@Tabaluga1961

Hallo Tabaluga, Kannst du mir wenigstens 1 Gerichtsurteil nennen. Ich weiß nämlich nicht was du meinst.

Ich habe mich noch mal etwas umgesehen und dir einen Link kopiert.

Auf dem youtube Video sieht man wie eine eine Wasseruhr gewechselt wird.

Man kann nichts wechseln, was man nicht hat. Aber man kann sehen, dass es nicht viel Aufwand bedeutet. Am besten besorgst du dir zwei, drei Kostenvoranschläge von Installateuren und vergleichst die mit dem Angebot deines Energie-Versorgers.

Im Übrigen kannst du in deiner Wohnung machen was du willst. Es kann dir doch niemand den Überblick über deine Ausgaben verbieten.

Natürlich musst du dich an den Wasserkosten beteiligen,die zum allgemeinen Betrieb der des Hause gehören, also eine Umlage darstellen.

Eventuell Heizung, Putzfrau u.s.w.

Hier nun mal der Link zum Video

https://www.youtube.com/watch?v=uu1AR2-Nwc4

Hast du denn mal mit den anderen Parteien gesprochen? Eigentlich ist doch jeder daran interessiert nur seine eigenen Kosten zu zahlen, oder?

Klar darfst du. Überlegs dir aber noch mal: Die Dinger sind teuer. Und abgerechnet wird dadurch auch nicht anders.

yes - Einbau geht - abrechnen nein. Denn in der TE steht wie abgerechnet wird, Abweichungen davon nur mit Mehrheitsbeschluss.