Darf ich umziehen, wenn ich dass alleinige sorgerecht habe?

5 Antworten

Klar kannst Du umziehen. Solange Du das alleinige Sorgerecht hast, ist es Deine freie Entscheidung. Allerdings ist es besser, dies dem Vater mitzuteilen. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest Du es ihm nicht früher als 14Tage vor dem Umzugstermin mitteilen, denn sonst könnte er bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, die beinhaltet, dass Du ohne richterliche Anhörung nicht umziehen darfst. Diese Verfügung dauert ziemlich genau 14Tage. Nimm Dir einen Anwalt für Familienrecht, der kann gleichzeitig eine Verfügung machen, dass Du auch ohne Anhörung umziehen darfst. So hab ich es gemacht und hat funktioniert. Räume dem Vater immer sein Besuchsrecht ein, egal was Du von ihm hälst, denn das ist für Dein Kind letztlich uninteressant.

hm er hätte die geburtsurkunde nicht mal von dir mitnehmen müssen, sondern hätte sie einfach vom standesamt mitgenommen. als amerikanischer staatsbürger wird er das kind in amerika angemeldet haben. das recht und die möglichkeit hat er. als kind eines us-amerikaners hat sie anrecht auf die staatsbürgerschaft und einen pass, den wird er unter umständen beantragt haben.

wenn du wegziehen willst, solltest du dem vater vorher bescheid sagen, da er dir sonst gerichtlich unterstellt du betreibst kindesentziehung.

wenn er dir nachstellt und dich bedroht, dann schalte anwalt und polizei ein. lass dich nicht in die rolle eines stalkingopfers drängen. beratung zu stalking erhältst du bei der polizei und du könntest auch mal beim weißen ring nachfragen. über fragen des sorgerechts und des umgangs solltet ihr eine mediation der familienberatungsstelle oder des jugendamtes besuchen. vielleicht lässt du dich mit deiner situation auch erstmal ganz allein beraten und auch darüber wie du dich am besten von ihm abgrenzen kannst um mit ihm die elternebene als kommunikationsbasis zu erreichen.

tatti23 
Fragesteller
 04.10.2010, 22:59

also wir waren schon vor gericht wegen dem ganzen was der labbert und beim jugendamt auch. Vom us-consulat haben wir die info bekommen, dass er sie weder als us bürger angemeldet hat noch einen pass beantragt hat. Außerdem haben die behauptet, dass sie meine unterschrift auch bräuchten um sie anzumelden. Naja und mit polizei hab ich so auch kein glück gehabt, die sagen nur die können mir nicht helfen!

jumba  05.10.2010, 01:22
@tatti23

stalking ist eine straftat. das an sich aber auch erstmal nur ein leeres wort. das nachzuweisen oder belästigung ist verdammt schwierig. such dir dringend hilfe um dich zu schützen und um nicht die nerven psychisch zu verlieren. mach dich stark oder lass dich stärken. der weiße ring oder ähnliche organisationen helfen dir weiter und teilen dir mit an wen du dich wenden kannst. das kind würde ich für ausreisen sperren lassen. infos findest du beim auswärtigem amt. mir fehlt gerade das wort, hat aber was mit diesem schengen abkommen zu tun. soll verhindern das das kind ins ausland von anderen leuten transportiert werden kann. vielleicht wissen es auch bundesgrenzschutz - google sagts dir bestimmt.

Es ist ein Grenzfall... Grundsätzlich hat der Vater per se das Umgangsrecht. Da braucht es keinen gerichtlichen Beschluß für. Wenn Du durch einen Umzug ins Ausland den Umgang erheblich erschwerst, kann das böse nach hinten losgehen - im Extremfall ist das Kind plötzlich bei ihm und nicht mehr bei Dir. Ich kann Dir nur dringend raten, Dich vor solch einem Schritt von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen.

paramaus  04.10.2010, 21:16

Tatti 23 wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst bzw. keine Versicherung dafür abgeschlossen hast, kannst du sicherlich auch Prozesskostenhilfe beantragen (sollte es zu einer Leistung kommen).

Das klingt alles nicht gut und nach dem Deutschen Gesetz, hast du mit alleiniger Sorge alle Vollmacht, alleine zu entscheiden... Bevor du aber weg ziehst, musst du darüber aufgeklärt sein, das auch in Zürich dein Ex Umgangsanspruch gelten machen kann und es im zusteht... Nehme sofort Kontakt mit dem Jugendamt auf und schilder alle Ängste, wie hier, fordere dazu auf, dir zu erklären was eine Auslandssperre für dein Kind bedeutet, was ich dir rate gerichtlich zu beantragen, weitergehend bitte um Hilfe, den Umzug zu gestalten und eventuell gerichtliche Maßnahmen, wegen Kindeswohlgefahr durch den Ex, einem Umgang den er jetzt ohne Beweise, das er dein Kind entführen könnte betreffend vom Jugendamt angeraten werden... Du kannst überall auf der Welt hinziehen mit der ganzen Sorge, aber wenn er will, findet er dich egal wo und jetzt sobald er merkt, das du angst vor ihm hast, um dein Kind besorgt bist, vielleicht erst recht auf Terror aus ist... alles nur VIELLEICHT eintreten kann und du daher nur mit dem Jugendamt, zum Wohl des Kindes deine Pläne durchsetzten kannst.... Ich wünsch dir viiiiel Glück, Kopf hoch du schaffst das ganz sicher... lg

tatti23 
Fragesteller
 06.10.2010, 09:29

ich war bereits beim jugendamt und die hält es für wichtig er sieht unsere tochter. Im grunde haben die mir erzählt ich soll meine angst vergessen und nur aus angst würde eh kein richter was unternehmen!

Maxime1975  07.10.2010, 05:53
@tatti23

Das beste ist, wenn du zum Anwalt gehst, du kannst eine Grenzsperre beantragen, das wird geprüft und vor Gericht dann entschieden....!!