Darf ich Texte öffentlich vorlesen, die vom Copyright geschützt sind?

2 Antworten

Du hast recht! Du darfst Texte lesen die "gemeinfrei" sind. Wenn ein Autor 70 Jahre tot ist, erlischt das Urheberrecht und der Text gehört ab dann der Allgemeinheit, uns allen. Du darfst diese Texte nach Lust und Laune, im Podcast vorlesen, denn sie gehören ja auch dir!

sugarbeau  14.12.2017, 08:57

Du wirst sicher viel schönes finden. Ich würde mich ganz doll über einen link zu deinem podcast freuen, denn ich mag sowas sehr!

Kennst du Librivox.org? Das ist tolles, weltweites Projekt, in dem Laien, gemeinfreie Texte einlesen und veröffentlichen. Das höre ich immer. Dort könntest du sicher gute Inspiration finden und kannst ganz sicher sein, dass diese Texte in öffentlicher Hand sind.

GammaFoto  14.12.2017, 11:20

Deine Antowort ist, genau wie alle deine unqualifizierten Kommentare hier, natürlich falsch. Es ist explizit nach urheberrechtlich geschützten Texten gefragt, die Autoren nach denen gefragt wurde sind noch keine 70 Jahre tot und die Texte sind nicht gemeinfrei! Das steht auch sogar ganz explizit schon in der Frage drin, da weiss der Fragensteller also schon mal viel viel mehr als du bei deiner Antwort!

Wer schon meint, andre kritisieren zu müssen sollte doch fähig sein, erst mal die Frage ordentlich zu lesen und nicht irgendwelchen Quatsch zu Antworten der komplett an der Frage vorbei geht.

nein, das darfst du natürlich nicht!

Die texte sind urheberrechtlich geschützt und du darfst sie weder schriftlich noch sprachlich noch sonst irgendwie vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben wenn du nicht die explizite Erlaubnis des Rechteinhabers hast

sugarbeau  14.12.2017, 08:48

Das stimmt nicht. Das Urheberrecht erlischt, bei Texten, 70 Jahre nach dem Tod des Autors und dann ist die Nutzung dieser Texte für jedermann zulässig. Die Texte sind dann gemeinfrei und jeder Mensch darf, sie schriftlich, sprachlich vervielfältigen, verbreiten und öffentlich wiedergeben!

GammaFoto  14.12.2017, 10:55
@sugarbeau

ja, das ist zwar generell richtig, in diesem Fall aber ist explizit nach Texten gefragt, deren Urheber 1950 bzw 1955 gestorben sind, die also noch ein paar Jährchen urheberrechtlichen Schutz geniessen und deshalb eben nicht "gemeinfrei" sind und daher nicht genutzt werden dürfen, auch nicht "kostenlos"