Darf ich Polizei Pferde auf einer Demo füttern?

15 Antworten

Sehe das genauso wie die anderen. 

Ich bin der Meinung du solltest den Reiter fragen - glaube zwar auch das er das ablehnen wird - aber damit musst du leben.

Das ist ja auch gar nicht böse gemeint - stell dir mal vor jemand gibt dem Pferd dann irgendwas was das Pferd krank macht - oder gar Gift - du kannst den Leuten nicht ihren Charakter am Gesicht ablesen - leider dir auch nicht. 

Frag doch dann mal ob du streicheln darfst - ist doch auch schon ganz nett.

Nein, du darfst zunächst einmal überhaupt kein Tier füttern, welches dir nicht gehört. Du kannst aber natürlich vor Ort nachfragen, ob du die Erlaubnis dazu erhältst. Wobei das aber sehr unwahrscheinlich ist.

Wieso willst Du die Pferde ausgerechnet auf einer Demo füttern? Die werden ganz bestimmt vor und auch nach dem Einsatz von ihren Reitern bestens versorgt

Im Einsatz gilt der Respektabstand. Somit ist das mit einem klaren NEIN zu beantworten.

Grundsätzlich ist das eine Ermessenssache. In dem speziellen Fall ist ein Kontakt zwischen Bürger und Polizei gerne gesehen, eine Erlaubnis des Beamten vorausgesetzt. Da redet man aber auch nur um ein Leckerli.

Füttern als Begriff, ist in keinem Fall erlaubt, egal um welches Fremdtier es sich handelt.

es ist keine grauzone. ein tier zählt als sache. da entscheidet der eigentümer wer was darf.

da darfst da also fragen und dich dann an die antwort halten

VanyVeggie  14.01.2017, 11:01

Tiere sind vor dem deutschen Gesetz keine Sache. 

Das ist ein weitverbreiteter Mythos. Tiere gelten als Lebewesen. Quält man ein Tier, dann ist das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Keine Sachbeschädigung. Tiere werden lediglich was Handel - und Besitzrecht angeht wie Sachen gehandhabt. 

feinerle  14.01.2017, 11:55
@VanyVeggie

Tiere gelten als Lebewesen.

Genauer ausgedrückt als " Mitgeschöpf des Menschen"

Tiere werden lediglich was Handel - und Besitzrecht angeht wie Sachen gehandhabt.

Nicht ganz vollständig. Im Haftungsrecht auch.

Aber soweit richtig.

Und genau deswegen entscheidet der Eigentümer der Sache zwar nicht, ob er seine Sache einfach so - ich drücke das jetzt mit Absicht mal sehr extrem aus - kaputt machen darf (Tierschutzgesetz), jedoch sicherlich, wer seine Sache anfässt, wer sie im Besitz halten darf und wer nicht und auch, wer sie füttert.

MaximilianKahl 
Fragesteller
 14.01.2017, 11:04

Danke für die Antwort:)