Darf ich ohne absprache mit meinem Vermieter mir einen Chihuahua zulegen?
Ich will mir einen Chihuahua anschaffen und weiß nicht genau ob ich das ohne Absprache mit meinem Mieter machen kann. Einen Chihuahua der mir sehr gut gefällt habe ich schon gefunden, allerdings müsste ich den Chihuahua schon in drei Tagen abholen und mein Vermieter ist im Urlaub und nicht erreichbar. Er kommt erst in Zwei Wochen wieder und der Chihuahua wäre dann schon weg.
Bitte mit Begründung beantworten,
Danke. :)
15 Antworten
Warum musst Du den Hund in 3 Tagen abholen? Mich würde so eine Aussage eines Verkäufers , egal ob Hund oder sonst was, stutzig machen. Ausserdem sollte man sich, selbst wenn im Mietvertrag steht, dass Hundehaltung erlaubt ist, trotzdem noch vorher mit dem Vermieter abklären. Die Tierheime sind voll von Hunden, die abgegeben wurden, weil der Vermieter oder die Nachbarn Terz gemacht hatten.
hab eben die selbe frage an den user gestellt...
Es kommt erst einmal darazf an was in Deinem Mietvertrag steht.
Steht dort nichts zu Tierhaltung, dann darfst Du Dir einen Hund anschaffen.
Steht dort, es bedarf der Zustimmung des Vermieters, dann musst Du Dir erst die Zustimmung des Vermieters holen.
Das hängt vom Mietvertrag ab. Wenn dort nichts zur Hundehaltung steht, oder die Tier-/Hundehaltung erlaubt wird, darfst du dir einen anschaffen.
Andernfalls musst du deinen Vermieter um Erlaubnis bitten. Diese solltest du dir schriftlich geben lassen. Auf Gerichtsurteile, die in Einzelfällen der Haltung kleiner Hunde entgegen den Willen des Vermieters gestatteten, würde ich mich nicht verlassen. Ein kleiner Hund bringt aus Sicht des Vermieters die gleichen Nachteile mit wie ein großer Hund.
Und noch was, du solltest dir ernsthaft überlegen, ob du diesen Hund wirklich nehmen willst, denn der Anbieter ist absolut unseriös. Ein seriöser Züchter setzt keine Fristen, macht keinen Druck und kann den Hund auch zwei Wochen länger behalten, wenn es notwendig ist. Sätze wie "Wenn sie ihn bis dahin nicht nehmen, nimmt ihn ein anderer." sollten sofort arges Misstrauen wecken!
Vor ein paar Tagen hat der BGH doch ein Urteil gefällt, dass derartige Klauseln im Mietvertrag unwirksam sind. Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings, dass - ob es im Vertrag festgelegt oder nicht - eine Absprache notwendig ist. Der Vermieter muss den Einzelfall begründen. Wie soll er das tun, wenn er keine Kenntnis davon hat? Also nachfragen! Mietvertrag wie gesagt seit kurzem egal.
Ist nur leider kein Kleintier. Kleines Tier nicht gleich Kleintier
Neuerdings sind auch Klauseln unwirksam, die nur die Haltung von Hunden und/oder Katzen generell verbieten, also auch Nicht-Kleintiere...
Was steht denn in deinem Mietvertrag? Darfst Du Haustiere halten? Wenn nicht, kann dich dein Vermieter kündigen.
Falsch, da die Klausel nicht mehr gilt. Aber man sollte es trotzdem mit dem Vermieter abklären, ob es in Ordnung ist, sich einen Hund anzuschaffen.
Brigitte74 hat richtig geantwortet!!!
Allen Andersdenkenden empfehle ich, das BGH-Urteil vom 21.03.2013 erst einmal zu lesen!!!
Klauseln die eine generelle Haltung von Haustieren verbieten sind nichtig. Das betrifft jedoch nicht die Haltung von Tieren die nicht sog. Kleintiere sind.