Darf ich meinen Personalausweis zerschneiden?
Er ist ja Eigentum der BRD - also wäre das doch eine Sachbeschädigung, oder? Könnte man mich dafür bestrafen?
12 Antworten
Der Personalausweis ist nicht Dein Eigentum, auch wenn Du ihn bezahlen darfst. Siehe hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__4.html
Da Du nach § 1 des gleichen Gesetzes verpflichtet bist einen zu besitzen, sofern Du älter als 16 Jahre bist musst Du nach § 27 des gleichen Gesetzes die der zuständigen Stelle melden.
Die entsprechenden Bußgeldvorschriften findest Du dan in § 32 dieses Gesetzes!
Die Meldestellen können eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen den Paragraphen 304 des Strafgesetzbuches, stellen. Die Bestrafung wird dann ein Richter festlegen.
Wer sagt, dass dieses Stück Plastik Eigentum der BRD* sei?
Du hast es gekauft und bezahlt. Du kannst damit machen, was du willst.
Wenn du den Ausweis zerschneidest, ist er nicht mehr brauchbar, und du musst einen neuen kaufen.
Kosten: Person ab 24 Jahren 28,80 Euro (10 Jahre gültig), Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig).
Dein Problem.
- BRD? Diese Abkürzung wird eigentlich seit Anfang der 1970er-Jahre nicht mehr gebraucht.

Warum willst du den zerschneiden? Du bist über 16 Jahre und damit Ausweispflichtig. Wenn du einen neuen hast, kannst du den alten abgegeben oder zerschneiden. Kosten wurden bereits aufgelistet. Wenn dir das Foto nicht mehr gefällt, lass dir neue machen und beantrage einen neuen Ausweis.
Wenn Du ihn zerschneidest, wird er nur ungültig. Eine Strafe würdest Du nicht bekommen, aber evtl. Probleme, wenn Du mal nach deinen Papieren gefragt wirst.
Wenn Du den zerschnitten aufbewahrst, und das Amt es nicht erfährt, ist er solange noch gültig. Erst beim nächsten Verlängern wäre eine entsprechende Neubestellung teuer.
Wenn es nur um die Online-Funktionen in dem neuen Ausweis geht, kannst Du die einfach beim Amt nachbestellen oder deaktivieren lassen.