Darf ich meinen Personalausweis zerschneiden?

12 Antworten

Der Personalausweis ist nicht Dein Eigentum, auch wenn Du ihn bezahlen darfst. Siehe hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__4.html

Da Du nach § 1 des gleichen Gesetzes verpflichtet bist einen zu besitzen, sofern Du älter als 16 Jahre bist musst Du nach § 27 des gleichen Gesetzes die der zuständigen Stelle melden.

Die entsprechenden Bußgeldvorschriften findest Du dan in § 32 dieses Gesetzes!

Die Meldestellen können eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen den Paragraphen 304 des Strafgesetzbuches, stellen. Die Bestrafung wird dann ein Richter festlegen.

PapaPapillon  30.03.2013, 12:44

Das interessiert doch die Meldestelle nicht…

FWSTU 
Fragesteller
 30.03.2013, 12:45

Also ist es wirklich so? Dann habe ich ja doch richtig vermutet :D

furyfist  30.03.2013, 12:46

Was hat der Personalausweis, ein Dokument das jedem einzelnen zugehörig ist, mit "Gemeinschädlicher Sachbeschädigung" zu tun? Hast du den Paragraphen überhaupt gelesen?

Artus01  30.03.2013, 12:49

Unsinn 304 passt nicht, allerhöchstens 303.

Wer sagt, dass dieses Stück Plastik Eigentum der BRD* sei?
Du hast es gekauft und bezahlt. Du kannst damit machen, was du willst.
Wenn du den Ausweis zerschneidest, ist er nicht mehr brauchbar, und du musst einen neuen kaufen.
Kosten: Person ab 24 Jahren 28,80 Euro (10 Jahre gültig), Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig).

Dein Problem.

  • BRD? Diese Abkürzung wird eigentlich seit Anfang der 1970er-Jahre nicht mehr gebraucht.
Personalausweis - (Recht, Rechte, Jura)
FWSTU 
Fragesteller
 30.03.2013, 12:45

Wieso sollte BRD nicht mehr verwendet werden? Das halte ich für Schwachsinn...

PapaPapillon  30.03.2013, 12:50
@FWSTU

Ja. Das find ich auch seltsam. Aber es steht so in der Wikipedia:

BRD ist eine nichtoffizielle Abkürzung für die Bundesrepublik Deutschland, mitunter verwendet im wissenschaftlichen und insbesondere politischen Kontext analog zum Kürzel „DDR“ während der Epoche von 1949 bis 1990.
In amtlichen Verlautbarungen der Bundesrepublik wird die Abkürzung seit Anfang der 1970er-Jahre nicht mehr gebraucht.

Vielleicht habe ich da etwas Falsches abgeschrieben… :-)

FWSTU 
Fragesteller
 30.03.2013, 12:55
@PapaPapillon

Hmm, ok. Dann ist es vielleicht wirklich so (Wobei in Wikipedia ja auch nicht alles stimmt...) Aber im allgemeinen Sprachgebrauch ist es meiner Meinung nach auch heute noch eine übliche Abkürzung.

Warum willst du den zerschneiden? Du bist über 16 Jahre und damit Ausweispflichtig. Wenn du einen neuen hast, kannst du den alten abgegeben oder zerschneiden. Kosten wurden bereits aufgelistet. Wenn dir das Foto nicht mehr gefällt, lass dir neue machen und beantrage einen neuen Ausweis.

Wenn Du ihn zerschneidest, wird er nur ungültig. Eine Strafe würdest Du nicht bekommen, aber evtl. Probleme, wenn Du mal nach deinen Papieren gefragt wirst.

Wenn Du den zerschnitten aufbewahrst, und das Amt es nicht erfährt, ist er solange noch gültig. Erst beim nächsten Verlängern wäre eine entsprechende Neubestellung teuer.

Wenn es nur um die Online-Funktionen in dem neuen Ausweis geht, kannst Du die einfach beim Amt nachbestellen oder deaktivieren lassen.

FWSTU 
Fragesteller
 30.03.2013, 12:37

Aber er gehört mir ja nicht. Wenn ich einen Gegenstand von jemand anderem kaputt mache, ist es doch eine Sachbeschädigung - also müsste man mich dafür auch bestrafen?

PapaPapillon  30.03.2013, 12:44
@FWSTU

Nein. Der Geschädigte kann lediglich verlangen, dass du ihm den Schaden ersetzst. Also 28,80 € für den neuen Ausweis und eine angemessene Umtriebsentschädigung. Sagen wir 50 €.

FWSTU 
Fragesteller
 30.03.2013, 12:47
@PapaPapillon

Das ist die zivilrechtliche Seite. Die strafrechtliche wäre meiner Meinung nach eine Anzeige wegen Sachbeschädigung.