Darf ich in eine fremde Wohnung, um mein Eigentum zu holen?
Hallo,
folgende Situation: Ich wohne mit meinen Eltern in einem Haus, im Erdgeschoss zur Miete (das Haus gehört ihnen). Ihnen gehören die beiden Etagen oben drüber.
Ich habe manchmal die 3. Etage genutzt, um ein paar Sachen zu lagern, zb. ein kleiner Herd und 2 Computer. Um dort hinzukommen muss ich durch ihre Wohnung gehen.
Allerdings hatte ich mich mit ihnen gestritten, sodass ich jetzt zum übernächsten Monat ausziehe. Als ich sagte "ja okay ich gehe aber meine sachen holen", kam zurück "Nein du gehst nicht mehr nach oben". Darauf sagte ich "Sind aber MEINE Sachen oben." Antwort: "Nein du betrittst unser Haus oben nicht mehr, das haben ja wohl wir zu sagen und nicht du". Daraufhin fragte ich, wie ich an meine Sachen kommen osll, und sie meinten die geben mir sie wenn ich ausziehe "...aber du gehst NICHT nach oben."
So ich brauche die Sachen aber nicht in 2 Monaten, sondern JETZT. Da sie sie nicht rausrücken wollen, es jetzt allerdings auch nichts besonders wertvolles ist, wofür sich ein Anwalt lohnt, hab ich einfach den Plan geschmiedet zu warten bis beide mal weg sind und schnell nach oben zu flitzen um sie zu holen.
Dürfte ich das rechtlich? Ich muss mir keinen gewaltsamen Zutritt verschaffen.
7 Antworten
Rechtlich gesehen ist es nicht erlaubt, kann dich aber verstehen das du dir das nicht gefallen lassen willst . Frag die Polizei
Nein das wäre ein Hasufriedensbruch aber das was deine Eltern tun ist auch nicht erlaubt Verlange dein Eigentum und wen sie das nicht Rausgeben must du sie anzeigen.
Nein, da das Haus deinen Eltern gehört, haben sie das Hausrecht und können dir den Zutritt untersagen. Wenn du dem zuwiederhandelst, ist das Hausfriedensbruch. Allerdings hast du selbstverständlich ein Recht darauf deine Sachen zu bekommen, denn diese sind dein Eigentum, wenn deine Eltern es nicht freiwillig geben, musst du zum Anwalt oder auch zur Polizei.
Das ist dann widerrechtliches eindringen.
Ich glaube aber kaum, dass sie deswegen Anzeige erstatten werden, die Peinlichkeit vor Gericht weshalb du dich einschleichen "musstest", die bleibt dann an ihnen haften, ich kann schon den Richter sehen der mit den Augenrollt und verständnislos den Kopf schüttelt, wenn er das hört ^^
Juristisch betrachtet, stellt dein Vorhaben zumindest einen Hausfriedensbruch dar.