Darf ich einen Mailverlauf für ein Ersteinschätzung an eine Anwaltkanzlei schicken?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Aufgrund dieses Verlaufs kann ja erst eine Verteidigungsstrategie erstellt werden. Derjenige der einen Brief verschickt muss damit rechnen, dass dieser auch jemand anderem gezeigt wird. Das gleiche gilt für E-Mails, SMS, etc. pp..

Ohne eine genaue Schilderung des Sachverhalts wird der Beste Anwalt nichts produktives daraus machen können..

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ja das geht, aber das kann über ne erstberatung hinaus gehen

ja, es betrifft dich ja.