Wohnung vermieten , Finanzamt melden?

13 Antworten

ACHTUNG: Belege sammeln! Alle Aufwendungen für die Wohnung kannst Du von den Mieteinnahmen abziehen, die Du beim Finanzamt nach Jahresende angibst. Also ab sofort Baumarktbelege, Handewerkerrechnungen usw. aufheben, wenn sie sich auf diese kleine Wohnung beziehen - das senkt Deine Mieteinnahmen und damit Deine Steuerschuld. Das Finanzamt will außerdem genau wissen, welche Nebenkosten auf den Mieter umgelegt wurden, also die Nebenkostenabrechnung am besten in Kopie gleich zur Steuererklärung dazu legen.

Wurde schon gesagt: In der Einkommensteuererklärung ab dem Jahr des Vermietbeginns.

Wenn Du darin Dinge vergisst, die als Kosten angerechnet werden können, wird das Jahr für Jahr eine zu hohe Steuerbelastung erzeugen, deshalb unbedingt das erste Jahr mithilfe eines Steuerberaters machen.

Zu melden nicht, aber nach Ablauf des Jahres in der Einkommensteuererklärung zu erklären.

Du bist verpflichtet, für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die Anlage V zu deiner ESt-Erklärung einzureichen und diese Einkunftart wird - wie Kapitalerträge - selbstverständlich auch besteuert :-) Gern auch 10 Jahre rückwirkend und ohne deine durchaus gegenrechenbaren Aufwendungen geschätzt wenn du denkst, das merken die schon nicht :-O

G imager761

Gehen wir davon aus ich habe mir vor ein paar Jahren ein Haus gekauft in dem ich lebe. Im oberen Stockwerk ist seperat eine Einzimmerwohnung eingebaut welche nicht genutzt wird (ca.34 qm) , wenn ich diese nun für z.b. 240€ kalt im monat vermieten will an einen Studenten o.ä bin ich da verpflichtet dies dem Finanzamt zu melden?

Ja du bist verpflichtet das in dem Anlageblatt V ( Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung anzugeben.

MfG

Johnny