Darf ich ein Urheberechtlich geschütztes Logo offensichtlich verfremden?

4 Antworten

Zunächst einmal sind Logos i.d.R. nicht urheberrechtlich sondern markenrechtlich geschützt. Es kommt darauf an, ob du die Marke wirtschaftlich ausnutzt oder verächtlich machst (beides verboten) oder dich mit ihr inhaltlich auseinandersetzt (Z.B. MacDonalds-Logo als MCDiabetes) bzw. einfach nur künstlerisch damit beschäftigst.

Mehr dazu hier siehe schmunzelkunst.de/saq.htm#marken

Und hier ein Nintendo-Schriftzug mit anderem Text: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wirtschaft-kann-auch-kunst-endlich-ehrliche-werbung-1.1395388-10

Das scheint alles legal zu sein. Ärger geben kann es aber natürlich auch, wenn man formaljuristisch im Recht ist.

Streng genommen ist es nicht erlaubt.

§ 23 UrhG

"Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden."

Es gab mal nen Nivea Spruch Aufkleber der genauso aufgemacht war wie der Schriftzug auf ner Nivea Dose... (rund, blau weisse Blockschrift) ... stand drauf :

"Es tut Nivea, als beim ersten Mal." <- Ich hab echt geschrieen vor lachen... die Produktionszeit betrug 14 Tage. Vermarktungsverbot durch Nivea.

Es gab mal ne Hämoriden Werbung... und die haben das Lied von Johnny Cash "...and its burns, burns, burns in a ring of fire..." <- arg wie gei-l ist das denn???

Die Werbung hat es zwei Tage geschafft.

Damit will ich dir sagen... grundsätzlich Nein!

nur...

Wo kein Kläger, dort kein Richter.

Das wird voraussichtlich Probleme geben.

Wenn, dann muss das ursprüngliche Logo nicht nur vom Text her, sondern auch vom Bild her so stark verfremdet werden, dass es urheberrechtlich dann wieder als "eigenes Werk" gelten darf.