Darf ich bei Notwehr jemanden erschießen?

5 Antworten

Ja, du musst Gewalt anwenden! Nur so lernen Menschen.

Das wirst Du schon hinterher einem Gericht überlassen müssen, ob Du durftest oder nicht.

Nach dem was Du hier anführst, Beleidigung, nein.
Dafür gäbe es dann, je nach Bewertung, Köperverletzung mit Todesfolge, vielleicht auch Totschlag oder gar Mord.

Sich "auf den Schlips getreten fühlen", fällt eindeutig nicht unter Notwehr.

Wenn die Voraussetzungen der Notwehr (§ 32 StGB) erfüllt sind, dann ist auch die Tötung eines Menschen gerechtfertigt. Ob diese Voraussetzunge aber erfüllt sind, muss im Endeffekt ein Gericht entscheiden. Und gerade bei der Tötung eines Menschen wird diese Prüfung sehr genau ablaufen.

Zu den Voraussetzungen von Notwehr verweise ich auf eine Antwort auf eine sehr ähnliche Frage:

https://www.gutefrage.net/frage/ist-es-eine-straftat-wenn-man-bei-notwehr-jemanden-toetet?foundIn=list-answers-by-user#answer-239763076

Dort sollte alles stehen, was du wissen willst.

Ja du darfst jeden erschießen der dich bedroht oder dein Leben gefährdet aber du musst Polizist sein, ein normaler Bürger in Deutschland darf ja keine Waffen mit sich führen (deutsches waffengesetz) also falls du einen erschießt war das illegal. Polizisten dürfen jeden erschießen ob er popelt sich ans Ohr fast oder seine Papiere sucht den tote Menschen können nicht Aussagen und der Polizeibericht wird von Polizisten geschrieben und wie jeder weiß eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn er dich nicht so angreift, dass für dich der Tod folgen könnte nicht. Speziell kommt das aber auf den urteilenden Richter an