Wann dürfen Polizisten jemanden erschießen?

11 Antworten

Ich vermute es ist wie bei den anderen Institutionen......es soll in der Regel die Person außer Gefecht gesetzt werden durch z.B. Maßnahmen wie Schuss in den Arm oder Bein. Eine direkte Erlaubnis denjenigen zu töten gibt es nicht im Wortlaut, aber wohl der Eigenschutz etc. Wenn dann derjenige dabei stirbt ist es halt so, denn direkt nachweisen kann man es eh nicht immer ob nun mit Vorsatz derjenige erschissen wurde oder nicht.

Es muss aber auch die Verhältnismäßigkeit vorhanden sein.

Auf dem Bundeswehrgelände weiß ich noch, muss man ankündigen das man bewaffnet ist.....vorwarnen, einen Warnschuss setzen (Luft) und danach außer Gefecht setzen. Aber wie wurde uns im Spaß gesagt.....wenn er überlebt gibt es nur Papierkram 😂.

Aber mal im Ernst, die Polizei hat Vorschriften und ich denke es gilt wie oben schon beschrieben. Egal ob man als Mensch denjenigen gerne erschiessen möchte oder nicht, das muss man in dem Job wegstecken.

kam auch der Spruch „Nur aufs Bein schießen! Brustbein, Nasenbein...“?

Nein 😆

@Boldenon

Jaja.. das Wachschießen.

außer Gefecht gesetzt werden durch z.B. Maßnahmen wie Schuss in den Arm oder Bein.

Zu viele Filme gesehen? Kein Polizist würde so etwas tun und kein Gericht würde es von ihm erwarten.

Ach was man hier wieder lostrampelt...... Und wo steht das der jenige erschossen werden soll bzw tötliche Gewalt sofort eingesetzt werden soll/muss? So ein Käse..... Die haben auch ganz bestimmt die Anweisung einen bewaffneten Täter mit entsprechenden Maßnahmen wie z.B. weggehen zu überwältigen. 😂 Die Deeskalation lass ich jetzt mal außen vor.

Die reihenfolge wie kann man bei der bw selbst entscheiden.

naja, die waffe wird dann zum töten verwendet wenn es keinen anderen ausweg mehr gibt um das eigene Leben oder das Leben anderer zu retten...

Fun Fact:

die offizielle Bezeichnung für nen Kopfschuss lautet "Finaler Rettungsschuss" :D :D

Der nennt sich finaler Rettungsschuss, weil es die letzte Möglichkeit ist die Geisel zu retten.

In etwa wenn ein Zivilist auch schiessen dürfte.
Nur dass beim Polizisten hinterher die Prüfung der Erforderlichkeit NOCH strenger ausfällt.

„Die Schusswaffe darf also überhaupt nur eingesetzt werden, wenn andere weniger einschneidende Maßnahmen erfolglos angewandt wurden oder keinen Erfolg versprechen; sie soll stets das letzte Mittel sein.“

Was man nicht alles innerhalb von 10 Sekunden durch Google findet...