Wann darf ein Polizist jemanden (Not-)erschießen?

7 Antworten

Rein theoretisch darf ein Polizist genau dann auf eine Person schießen wenn ein Zivilist es auch darf. Bei Notwehr/Nothilfe.

Nun kommen aber noch Fakten hinzu:

Der Polizist HAT eine Waffe, der Zivilist kaum.

Der Polizist hat zusätzliche "weniger tödliche" Einsatzmittel und ist ausgebildet diese einzusetzen.

An einen Polizisten wird sicher ein anderer Anspruch bestehen was die Beurteilung des Waffengebrauchs betrifft als an einen Zivilisten.

Das führt mich zu der Auffassung dass ich als Zivilist (bewaffnet)  wahrscheinlich eher schießen würde als ein Polizist.

Bei der Polizei kommt als Sonderfall noch der finale Rettungsschuss dazu, aber das ist ein eigenes Thema.

Wen jemand eine Waffe hat und nicht auf die Warnung des Beamten hört. In der Regel warnen die Beamten mehr mals ,bevor sie einen Schuss abgeben.

Grundsätzlich darf JEDERMANN in Notwehr jede erforderliche Verteidigung ergreifen welche einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf sich oder eine andere Person abwendet. Wenn dazu eine sofortige unmittelbare Reaktion erforderlich ist und ein evtl. Fehlschlag das eigene Leben oder das Leben eines Anderen bedroht, darf die Schußwaffe so zur Abwehr eingesetzt werden das der Angriff erwartungsgemäß sofort beendet ist. Dies ist bei Schüssen auf Arme und Beine nicht zwangsläufig der Fall. Dieses Risiko braucht keine Person, welche unmittelbar des Lebens bedroht ist, einzugehen.

Wenn ein Polizist angegriffen wird darf er ihn zur Not erschießen. Das gilt auch für normale Bürger. Sowas nennt man Notwehr