Darf ich bei einer Schulterverletzung, während ich krank geschrieben bin, trotzdem Fahrrad fahren oder laufen gehen?

6 Antworten

Lass es dir lieber vom Arzt schriftlich geben, dass das Fahrradfahren die Heilung nicht beeinträchtigt. Dann können andere davon halten, was sie wollen.

Ich kann es mir ehrlich gesagt schwer vorstellen, dass du mit einer Schulterverletzung gleichzeitig arbeitsunfähig bist und problemlos Fahrrad fahren kannst. Aber ich bin, wie dein Kollege, kein Arzt.

du darfst machen, was deiner heilung nicht abträglich ist.

was der kollege meint, ist egal. er ist kein arzt. was hat der nur für einen quark gelabert. er wird es selber, wenn er krank ist, auch nicht anders halten, und nicht ständig im bett liegen und gelangweilt die wand anglotzen. der macht sich zumindest nen film an- kannst ihn ja mal fragen, ob man auch nicht TV schauen darf oder lesen, wenn man krank ist. sind ja auch freizeitaktivitäten.

Solange du deiner Genesung nicht im Weg stehst, darfst du das natürlich machen, vor allem wenn es dir sogar hilft!

Wenn es der Gesundung nicht abträglich ist, darf natürlich auch gelaufen oder Fahrrad gefahren werden. Arbeitsrechtlich halte ich dies erst einmal für vertretbar. Natürlich hat dies ein gewisses Geschmäckle. Aus Sicht des Arbeitgebers lässt sich ein Arbeitnehmer wegen einer Sportverletzung krankschreiben und macht dann doch Sport. Je nach Situation, würde ich dies offen ansprechen. Ansonsten Augen zu und durch. Arbeitsrechtlich kann da (eigentlich) nicht (viel) passieren

Radfahren würde ich sein lassen. Über den Lenker bekommt die Schulter doch einiges mit.

Laufen/Joggen sollte okay sein