Darf ich Anrufe aufzeichnen wenn ich eine schwere Straftat nachweisen muss?

2 Antworten

Grundsätzlich ist die Aufnahme eines nicht öffentlichen Gespräches verboten und strafbewehrt.

Wird es aufgenommen, um eine Straftat nachweisen zu können, so wäre die Aufnahme als Notstandshandlung gerechtfertigt und könnte - so es der Richter zulässt - als Beweismittel dienen.

aufzeichnen ja aber es kann sein dass sie dann bei Gericht nicht gewertet werden

Auch nicht um etwas wichtiges wie Totschlag zu beweisen. Es ist nämlich dringend und das Beweismaterial unverzichtbar für die Aufklärung des Geschehens.

@Fehlerbereut

Würde es einfach machen, wenn man es aufzeichnen darf und dir nichts andres übrig bleibt.

@Fehlerbereut

am Besten Behörden vorab informieren dass sie die Leitung anzapfen. Dann ist alles Perfekt