Darf ich als frau von meinem verstorbenen mann geld abheben? Ohne erbschein etc.?


07.05.2021, 19:35

Übrigens, der mann hatte 5 kinder, 2 von der jetzigen frau und 3 von einer anderen. 

9 Antworten

Unstrittig wird sein, dass sie von dem gemeinsamen Konto ihren Lebensunterhalt und beispielsweise die Kosten für die Beerdigung nehmen kann.

Wenn sie das Konto allerdings leer räumt, bevor es eine Erben Regelung gibt, gibt's Probleme

Wenn die Frau Kontovollmacht "über den Tod des Kontoinhabers hinaus" hat, darf sie abheben, sofern nicht die Erben diese Vollmacht unmittelbar nach dem Erbfall widerrufen haben, was sie grundsätzlich bei Nachweis ihrer Erbfolge tun könnten. Ist die Vollmacht ohne diese Klausel erteilt, kann die Bank grundsätzlich einen Erbnachweis verlangen.

Das kommt darauf an.

Wenn das Konto nur deinem Mann gehört, nein, dann darfst du kein Geld abheben.

Gehört ds Konto euch beiden, dann darfst du in gewissen Rahmen Geld abheben, aber die Hälfte des Geldes zum Zeitpunkt des Todes gehört den Erben, also auch den Kindern, nicht dir alleine.

Die meisten normalen Bankvollmachten gelten auch über den Tod hinaus. Also darf sie verfügen.

Trotzdem darf sie sich jetzt nicht alles Geld nehmen, denn es gibt viele Erben, die sie eventuell auszahlen muss.

Für das Erbe wird geschaut, wieviel Vermögen am Todestag da war und das wird zwischen allen Erben aufgeteilt. Wenn es keine besonderen Vereinbarungen gibt, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dann erbt die Frau 50% und die anderen 50% werden unter den 5 Kindern aufgeteilt.

Wenn sie die Vollmacht hat, dann darf sie.
Aber Vorsicht, mitunter darf die Bank bei Bekanntwerden des Todesfalles dennoch nicht auszahlen!
Daher erst Geld abheben, dann später informieren. Verboten ist das nicht.
Es könnten aber Forderungen seitens weiterer Erben gestellt werden, daher besser mit allen absprechen.

Hilftmirbitte04 
Fragesteller
 07.05.2021, 19:36

Also darf sie das geld abheben und behalten, das geld auf sein konto muss nivht vererbt werden da sie die vollmacht hat

RonaId  07.05.2021, 19:37
@Hilftmirbitte04

Doch, das Geld gehört zur Erbmasse, auch wenn es schon abgehoben wurde.

Hilftmirbitte04 
Fragesteller
 07.05.2021, 19:37
@RonaId

Kann man das vertuschen ?😂

RonaId  07.05.2021, 19:38
@Hilftmirbitte04

Nein, die Erben sind zur Einsichtnahme der Kontenbewegung berechtigt.