halbwaisenrente gepfändet

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

alle eingänge dürfen gepfändet werden außer sozialleistungen, d.h arbeitslosengeld, kindergeld, krankengeld. ich will mich jetzt nicht hundert prozentig festlegen aber ich nehme mal an halbwaisenrente gehört auch dazu aber wie gesagt ich bin mir nicht sicher. hast du kein eigenes konto? im übrigen kann jetzt jedes konto, ab 2012 muß jedes konto ein pfändungschutzkonto sein. dann darf ein ebstimmter betrag nicht gepfändet werden. sollte die bank sich quer stellen hilft nur der gang zum gericht. dort alles darlegen dann bekommste eine freistellung, die aber nur für die halbwaisenrente gilt. gehen noch andere beträge auf das konto deiner mutter ein mußt du alles erneut freistellen lassen. aber ich würd dir raten, dir ein eigenes konto anzulegen,

naja beim kindergeld weiß ich dass es bis 2 wochen nach der überweisung aufs konto unpfändbar is und ich dacht es wär bei der waisenrente vll auch so... ich hab schon ein eigenes konto aber ich wusste ja auch nicht die finanzielle lage meiner mutter da ich nicht mehr zuhause wohne und sie mir immer kindergeld + waisenrente überwiesen hat... aber danke für die ausführliche antwort :-)

Nein, du solltest dafür ein eigenes Konto haben. Leg Dir ein eigenes Konto an und lass Deine Rente von der rentenversicherung auf Dein Konto überweisen

Es heißt übrigens "das Konto meiner Mutter"

In diesem Fall wirst Du wenig tun können. Aber melde Dich bei der Stelle, die das Geld überweisen und geb Deine eigene Bankverbindung für die Zukunft an.